Ahoi – es kann losgehen: Die LNG-Technologie kann jetzt an Bord! Der Bund fördert die Aus- und Umrüstung der Schiffe, der Kraftstoff selbst kann in Häfen bereitgestellt werden. Für saubere Luft im Hafen sollen zudem Förderungen bei nachhaltigem Bord- und mobilem Landstrom sorgen. Das freut die Menschen, die dort arbeiten, leben oder spazieren gehen. Neben den großen Pötten werden auch andere Bereiche in den Förderfokus genommen, zum Beispiel Antriebe mit Batterie und Brennstoffzelle bei Fähren und Ausflugsdampfern, die dann endlich nicht mehr dampfen. Pilotprojekte sind willkommen.

Um die Schifffahrt umweltverträglicher zu machen, wurden bisher Grenzen für Schadstoffanteile in Kraftstoffen und spezifische Emissionen festgelegt. Seit 2015 beträgt für die Seeschifffahrt der zulässige maximale Anteil von Schwefel in nutzbaren Kraftstoffen 3,5 Prozent. 2020 wird dieser international geltende Grenzwert auf 0,5 Prozent abgesenkt, für alle EU-Häfen auf 0,1 Prozent. Für die Emissionskontrollgebiete Nord- und Ostsee gilt bereits heute eine Höchstgrenze von 0,1 Prozent. Ab 2021 gelten Nord- und Ostsee auch als Emissionskontrollgebiete für Stickoxide (NOx). Ab 2021 gilt für einen Betrieb in Nord- und Ostsee der NOx-Tier-III-Standard.

LNG als Kraftstoff – heute schon die emissionsarme Alternative

Verflüssigtes Erdgas (LNG) verursacht fast keine Schwefeloxid- und Feinstaub-Emissionen (SOx und PM). Als Alternative zu herkömmlichen, ölbasierten Schiffskraftstoffen erlaubt LNG außerdem eine Reduktion von Stickoxid-Emissionen (NOx) um bis zu 90 %. Daher bietet auch der Einsatz von LNG zur Bordstromversorgung während der Liegezeit im Hafen ein großes Potenzial, die Luftqualität für die Menschen lokal zu verbessern. Auch Treibhausgase (THG) lassen sich über die LNG-Nutzung reduzieren. Beispielsweise können bereits mit der Ausrüstung eines einzigen 1.400-TEU-Containerschiffs mit einem LNG-Antrieb die jährlichen THG-Emissionen von 1.500 und die NOx-Emissionen von 500.000 Diesel-Pkw kompensiert werden. Mit erneuerbaren LNG-Anteilen lassen sich die THG-Emissionen noch stärker kompensieren. Ein weiterer Vorteil der LNG-Technologie: die Realisierbarkeit. Schon heute ist diese Technologie für die Schifffahrt ausgereift und der Kraftstoff kann in Häfen bereitgestellt werden. Um Reedereien für die umweltfreundliche Option zu mobilisieren, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), unterstützt durch die NOW GmbH, deshalb die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen mit LNG-Systemen.

Auch weitere alternative Antriebs- und Kraftstofftechnologien können als innovative Pilotprojekte im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie durch das BMDV gefördert werden.

Brennstoffzelle mit Elektromotor – hohe Reichweite und keine Schadstoffemissionen

Die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie kann im Schiffsbereich für emissionsfreie Antriebe und zur Bordstromversorgung eingesetzt werden. Als Brennstoff kann kurzfristig auf heute verfügbare Treibstoffe zurückgegriffen werden (LNG, Diesel, Methanol), aber auch strombasierte Kraftstoffe (Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe …) sind einsetzbar.

In Deutschland werden 3 entsprechende Vorhaben für die Binnenschifffahrt mit hybriden Antriebskonzepten mit Brennstoffzellen erprobt und vom BMDV gefördert. Bei Seeschiffen wird in 3 weiteren Förderprojekten der Einsatz von Brennstoffzellen für die Erzeugung von Strom an Bord getestet. Ziel ist natürlich primär, dass konventionelle Technologie möglichst bald ersetzt wird, um schädliche Abgase zu vermeiden. Gleichzeitig wird der Technologiestandort Deutschland gestärkt. Der Bund investiert bereits seit 2007, seit der Einführung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) in Projekte für alternative Energiesysteme mit Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Schifffahrt.

Batterie mit Elektromotor – sauber mit erneuerbarem Strom

Leise, effizient, umweltfreundlich: Elektromotoren, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, verursachen im Betrieb keine Emissionen. Vor allem bei Fähren oder Fahrgastschiffen, die relativ kurze Strecken zurücklegen, eignet sich der batterieelektrische Antrieb schon jetzt. Geladen wird während der Anlegezeit und nachts oder während der Fahrt mit Solarstrom. Durch die Elektrifizierung des Fährverkehrs wird so auch auf kommunaler Ebene zum Erreichen der nationalen THG-Reduktionsziele beigetragen. Auch in Deutschland nimmt der Einsatz vollelektrischer Schiffe zu. Erste Batterie-Schiffe fahren bereits. Um die batterieelektrische Mobilität auf Schiffen voranzubringen, umfasst die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV Fördermöglichkeiten sowohl im Forschungs- und Entwicklungsbereich (F&E) als auch in der Konzept- und Beschaffungsförderung.

Ahoi – es kann losgehen: Die LNG-Technologie kann jetzt an Bord! Der Bund fördert die Aus- und Umrüstung der Schiffe, der Kraftstoff selbst kann in Häfen bereitgestellt werden. Für saubere Luft im Hafen sollen zudem Förderungen bei nachhaltigem Bord- und mobilem Landstrom sorgen. Das freut die Menschen, die dort arbeiten, leben oder spazieren gehen. Neben den großen Pötten werden auch andere Bereiche in den Förderfokus genommen, zum Beispiel Antriebe mit Batterie und Brennstoffzelle bei Fähren und Ausflugsdampfern, die dann endlich nicht mehr dampfen. Pilotprojekte sind willkommen.

Um die Schifffahrt umweltverträglicher zu machen, wurden bisher Grenzen für Schadstoffanteile in Kraftstoffen und spezifische Emissionen festgelegt. Seit 2015 beträgt für die Seeschifffahrt der zulässige maximale Anteil von Schwefel in nutzbaren Kraftstoffen 3,5 Prozent. 2020 wird dieser international geltende Grenzwert auf 0,5 Prozent abgesenkt, für alle EU-Häfen auf 0,1 Prozent. Für die Emissionskontrollgebiete Nord- und Ostsee gilt bereits heute eine Höchstgrenze von 0,1 Prozent. Ab 2021 gelten Nord- und Ostsee auch als Emissionskontrollgebiete für Stickoxide (NOx). Ab 2021 gilt für einen Betrieb in Nord- und Ostsee der NOx-Tier-III-Standard.