Für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen, betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ab sofort wieder Mittel bereit. Gefördert werden kommunale Flotten und Fahrzeuge, die in einem kommunalen Kontext zum Einsatz kommen.

Mit diesem vierten Förderaufruf werden gezielt Kommunen unterstützt, die nach der Anpassung der Förderrichtlinie in 2017 noch nicht gefördert wurden.

Die Zuwendungshöhe für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Im nicht wettbewerblichen Bereichen wir die Fahrzeugbeschaffung im Regelfall mit 75 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert, bei finanzschwachen Kommunen sogar mit 90 Prozent.

Mit einem weiteren Aufruf wird auch die Erstellung von anwendungsorientierten kommunalen Elektromobilitätskonzepten gefördert. Er richtet sich vorrangig an Kommunen, die keine Förderung der Masterpläne zum „Sofortprogramm saubere Luft 2017-2020“ erhalten. Förderanträge für beide Aufrufe können bis zum 31. August 2018 eingereicht werden.

Alle relevanten Unterlagen für die Einreichung der Projektanträge werden im easyonline Portal des Bundes zur Verfügung gestellt: www.foerderportal.bund.de/easyonline

Das Förderprogramm des BMVI und die entsprechenden Förderbereiche sind unter folgenden Bezeichnungen abgelegt:
Fördermaßnahme: Projektförderung Elektromobilität des BMVI
Förderbereich: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Förderbereich: kommunale Elektromobilitätskonzepte

Der Förderaufruf steht ab sofort hier auf der NOW-Homepage zur Verfügung.

Ansprechpartner zu aktuellen Förderaufrufen und zur BMVI-Förderrichtlinie Elektromobilität:

Oliver Braune
Telefon: 030 / 311 611 642
E-Mail:

Dr. Michael Schultz
Telefon: 030 / 201 993 500
E-Mail:

Die Basis für den aktuellen Aufruf ist die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 09.06.2015 (Update: 05.12.2017). Die Gesamtkoordination der Fördermaßnahme und insbesondere die Steuerung der programmatischen Begleitforschung erfolgt durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW). Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMVI den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.