Batterieelektrische Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Mit fortschreitendem Markthochlauf leistet sie einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur drängenden Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in den Städten. Nicht zuletzt bietet Elektromobilität auch wichtige industriepolitische Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

​Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen. Sie wurde am 26. Juli 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige BMDV Förderangebot aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Bis Ende 2026 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

Innerhalb der Richtlinie wird die Unterstützung des weiteren Markthochlaufs durch die Förderung der Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten (insbesondere mit hoher Verkehrsleistung) auf batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt gestellt. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Zudem werden auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte gefördert, deren Inhalte von allgemeinen Analysen des Potenzials von Elektromobilität bis hin zu speziellen und auf den Anwendungsfalls zugeschnittenen Umsetzungskonzepten und -studien reichen können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von anwendungs-orientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen und der Industrie und zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.

Die Förderung auf einen Blick

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Geförderte Elektromobilitätskonzepte

In der Karte der Elektromobilitätskonzepte werden sukzessive Abschlussberichte zu bereits abgeschlossenen Konzepten hinterlegt. Sie haben die Möglichkeit nach den für Sie relevanten Informationen zu filtern.

Eine Aufschlüsselung der Elektromobilitätskonzepte nach Bundesländern findet sich hier.

Begleitforschung im Programm Elektromobilität

Die Programmbegleitforschung des BMDV stellt eine Schlüsselkomponente bei der Umsetzung des Förderprogramms dar. Ihre Ziele sind die Zusammenführung und Auswertung der Projektergebnisse aus allen drei Förderbereichen (Fahrzeugbeschaffung, Elektromobilitätskonzepte und F&E-Projekte). Gemeinsam mit beteiligten Unternehmen und Organisationen findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Begleitforschung ist daher auch Netzwerk zum Wissenstransfer auf Projekt- und Programmebene. Im Kontext der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Elektromobilität im Jahr 2015 sind die Fragestellungen der Begleitforschung an die aktualisierten Markterfordernisse angepasst worden. Mit dem klaren Ziel der Unterstützung des Markthochlaufs baut die wissenschaftliche Begleitforschung auf vier wesentlichen Themenfeldern auf.

Das Themenfeld Innovative Antriebe und Fahrzeuge fokussiert die Fahrzeugklasse Bus. Seit 2018 wird die Begleitforschung „Innovative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV“ durch ein Konsortium – bestehend aus thinkstep, Ingenieurgruppe IVV, Fraunhofer IVI, VCDB VerkehrsConsult Dresden Berlin, hySOLUTIONS und SEK Consulting – begleitet. Inhaltliche Schwerpunkte sind das Monitoring und die Bewertung des Einsatzes laufender, durch das BMDV geförderter Elektrobusse durch eine umfassende Datenaufnahme. Die konkrete Festlegung der aufzunehmenden Datenpunkte erfolgte bereits 2017 im Rahmen der „Minimaldatensets zu Erhebung von Forschungsdaten in der Elektromobilität“.

Die Datenerhebung fokussiert dabei Batterie- und Brennstoffzellenbusse. Von besonderem Interesse sind hierbei Verfügbarkeit, Energieverbrauch und reale Reichweite der Busse. Zusätzlich werden bei der Analyse auch Daten aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Elektromobilitätskonzepte mit dem Schwerpunkt ÖPNV berücksichtigt. Die umfassende Auswertung der Daten wird anschließend den Busbetrieben zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf den real erhobenen und ausgewerteten Daten werden zudem verschiedene Antriebsarten und Infrastrukturen unter Berücksichtigung technischer, ökonomischer, ökologischer und betrieblicher Kriterien miteinander verglichen. Ziel ist die Erstellung eines Leitfadens sowie einer interaktiven Entscheidungshilfe, welche die Busbetriebe zukünftig bei der Elektrifizierung großer Busflotten unterstützen.

Parallel zur Begleitforschung gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zum Thema Innovative Antriebe Bus (kurz: AG Bus). In dieser stimmen sich Busbetriebe und -hersteller, Zulieferer sowie Politik und Kommunen halbjährlich zu aktuellen Themen ab. Die Begleitforschung unterstützt die inhaltliche Ausgestaltung der Treffen und nutzt diese zur Vorstellung und Diskussion der jeweils aktuellen Ergebnisse und Auswertungen.

Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt 2021-2023

Die Untersuchung der Wechselwirkung von Marktentwicklung und politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beim Thema Elektromobilität stehen im Mittelpunkt der Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt. Wie wirken sich Förderprogramme, Marktanreize, Privilegierungen, gesellschaftliche Diskurse und gesellschaftliche Entwicklungen auf die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aus? Um diese Fragen zu beantworten, analysierte die Begleitforschung die Marktentwicklung in Deutschland und in ausgewählten internationalen Märkten. Zudem beobachtete und bewertete sie die Umsetzung und Wirkung politischer Förderprogramme und Anreize sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen. Auch das Mobilitätsverhalten und die Mobilitätsbedürfnisse einer potentiellen Kundschaft aus dem privaten, öffentlichen und kommunalen Bereich wurden vor dem Hintergrund von Nutzen und Kosten des Einsatzes von Elektrofahrzeugen analysiert.

Mit den im Herbst 2019 verabschiedeten Maßnahmen im Rahmen des Klimapaketes 2030 sind die Anstrengungen zur Etablierung einer nachhaltigen Mobilität noch einmal verstärkt worden. Ambitioniertes Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2030 bis zu 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

Die Marktentwicklung bei Elektrofahrzeugen hat im Jahr 2020 deutlich an Dynamik gewonnen. Im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen sind die Bestandszahlen trotzdem noch gering. In den kommenden Jahren wird die Entwicklung weiterhin ganz wesentlich von staatlichen Fördermaßnahmen und den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Der momentan größte hemmende Faktor beim Markthochlauf von Elektrofahrzeugen, die mangelnde Fahrzeugverfügbarkeit, wird sich mit der angekündigten Modelloffensive der Automobilhersteller und den Verpflichtungen aus den Flottenverbrauchsgrenzwerten der EU in den nächsten Jahren lösen.

Basierend auf der Analyse der politischen und regulativen Rahmenbedingungen, der Evaluation von wesentlichen Fördermaßnahmen und spezifischer Anreizinstrumente sowie dem Monitoring von Fahrzeugangebot und Markttrends soll der Verlauf der Marktentwicklung bei Elektrofahrzeugen in Deutschland bis 2030 prognostiziert und notwendiger Förderbedarf identifiziert werden. Diese Aufgabe wird in den kommenden zwei Jahren das ISME (Institut Stadt|Mobilität|Energie) gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI, den EE Energy Engineers und Noerr LLP übernehmen und entsprechend die Begleitforschung im Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) durchführen.

Die Schwerpunkte:

  • Prognose der Marktentwicklung bis 2030 und notwendiger Förderbedarf
  • Analyse der Marktentwicklung im Bereich Elektromobilität in sieben internationalen Märkten und „Lessons Learned“ für die deutsche Entwicklung
  • Erstellung eines anwendungs- und umsetzungsorientierten Handlungsleitfadens und Aufbau der Arbeitsgruppe „Beschaffung und Integration von E-Fahrzeugen in Flotten“

Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt 2016-2018

Das von 2016-2018 mit der Begleitforschung Rahmenbedingungen und Markt beauftragte Konsortium aus TÜV Rheinland, Institut für Innovation und Technik und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat im Juli 2018 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich in Bezug auf die Bestands- und Neuzulassungszahlen von Elektrofahrzeugen den Leitmarktanspruch im Jahr 2018 noch nicht erfüllen konnte. Anders sieht es beim Verhältnis von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur aus. Hier konnte Deutschland ein besonders gutes Verhältnis von 5,5 Elektrofahrzeugen auf einen Ladepunkt vorweisen. In Bezug auf das Marktpotenzial von Batterie-Elektrofahrzeugen zeigte sich, dass aktuelle Elektrofahrzeuge trotz der bekannten Restriktionen (höhere Anschaffungskosten, eingeschränkte Reichweite) bestehende Mobilitätsbedürfnisse erfüllen können und wirtschaftlich einsetzbar sind. Im Rahmen der Begleitforschung wurde erstmalig die Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) bei Kommunen systematisch erfasst.

Die Begleitforschung Vernetzte Mobilität hat zwei Untersuchungsschwerpunkte: Die Vernetzung diverser elektromobiler Anwendungen und unterschiedlicher Verkehrsträger zum einen und die Verknüpfung von Elektromobilität und Energiewirtschaft sowie deren Wechselwirkungen mit steigender Anzahl an Elektrofahrzeugen zum anderen. Übergreifendes Ziel des Themenfeldes ist dabei der Auf- und Ausbau von Kompetenzen auf kommunaler Ebene.

Schwerpunkt 1: Kommunale Mobilitätsstrategien und Elektromobilitätskonzepte

Mit diesem Schwerpunkt wurde darauf abgezielt, Elektromobilität strategisch in kommunale Zielsetzungen und Prozesse einzubinden und personenunabhängig als ständiges Thema in Verwaltungen zu platzieren. Hierzu wurden konzeptionelle Instrumente wie Klimaschutzkonzepte und Verkehrsentwicklungspläne analysiert und hinsichtlich Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Verstetigung bewertet. Es wurden Workshops zu Kommunikationsstrategien für die Implementierung von E-Mobilität, der Elektrifizierung von Fuhrparks und den Ladeinfrastrukturaufbau in Kommunen sowie ein Themenfeldtreffen mit Fokus auf Kommunikations-, Aktivierungs- und Governance-Ansätzen durchgeführt.

Schwerpunkt 2: Verknüpfung von Elektromobilität mit dem Energiesektor

Der zweite Schwerpunkt der Begleitforschung zur Vernetzung von Elektromobilität und Energiesektor sollte die Potentiale zur Nutzung erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf kommunaler Ebene aufzeigen, Herausforderungen für Kommunen und (kommunale) Unternehmen sowie Maßnahmen zu deren Überwindung identifizieren. Dabei wurden die Perspektiven der Beteiligten (Kommunale Verwaltung, Stadtwerke, Verteilnetzbetreiber und Verkehrsbetriebe) berücksichtigt und Maßnahmen sowie Politikbedarfe aufgezeigt.

Die Perspektiven der Beteiligten wurden in diversen Workshops mit sowie einem Themenfeldtreffen diskutiert. Hier wurde auch das künftige intelligente Laden von Elektrofahrzeugen (EV) und das Zusammenspiel von Verteilnetz und EVs beleuchtet. Ziel des Themenfeldtreffens war es, die in den bisherigen Workshops offengebliebenen Fragestellungen für die beteiligten Akteure zur Diskussion zu stellen. Eingebunden waren die öffentliche Verwaltung, Politik, kommunale und private Unternehmen, Forschung, Multiplikator*innen, Verbände und Automobilunternehmen.
Im Zuge der BMDV-Internationalisierungsaktivitäten mit China wurde dieser Schwerpunkt um den Austausch von Erfahrungen und Know-how mit China erweitert.

Batterieelektrische Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Mit fortschreitendem Markthochlauf leistet sie einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur drängenden Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in den Städten. Nicht zuletzt bietet Elektromobilität auch wichtige industriepolitische Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

​Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen. Sie wurde am 26. Juli 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige BMDV Förderangebot aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Bis Ende 2026 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

Innerhalb der Richtlinie wird die Unterstützung des weiteren Markthochlaufs durch die Förderung der Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten (insbesondere mit hoher Verkehrsleistung) auf batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt gestellt. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Zudem werden auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte gefördert, deren Inhalte von allgemeinen Analysen des Potenzials von Elektromobilität bis hin zu speziellen und auf den Anwendungsfalls zugeschnittenen Umsetzungskonzepten und -studien reichen können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von anwendungs-orientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen und der Industrie und zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.