Die Bundesregierung hat im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen festgelegt. Hierzu muss der Verkehr einen signifikanten Beitrag leisten. Im Jahr 2030 darf der Verkehrsbereich nur noch 84 Millionen Tonnen CO2 emittieren, dies entspricht einer Reduzierung um 49 % gegenüber dem Jahr 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, spielen erneuerbare Kraftstoffe eine entscheidende Rolle, denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren.

Unser heutiger Verkehr ist vielfältig. So werden aufgrund unterschiedlicher Nutzungsanforderungen im Personen- und Güterverkehr künftig auch verschiedene Antriebstechnologien und Kraftstoffarten benötigt. Um fossile Kraftstoffe langfristig ersetzen zu können, werden neben dem breiten Markthochlauf der Elektromobilität erneuerbare Kraftstoffe – hier vor allem strombasierte Kraftstoffe wie Wasserstoff und E-Fuels sowie fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen – eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneuerbare Kraftstoffe mit einem technologieoffenen und verkehrsträgerübergreifenden Gesamtkonzept, das durch regulatorische Maßnahmen der Bundesregierung flankiert wird. 

Das BMDV adressiert die technischen Herausforderungen des Markteintritts und der Anlagenskalierung mit der Unterstützung von Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben: zum einen in Form einer technologieoffenen Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (Säule I) und zum anderen mit der Förderung der Errichtung und des Betriebs einer Entwicklungsplattform für strombasierte Flüssigkraftstoffe für den Luft- und Schiffsverkehr (Säule II). Um die ökonomischen Hemmnisse des Markthochlaufs erneuerbarer Kraftstoffe anzugehen, erarbeitet das BMDV derzeit zwei Fördermaßnahmen. Eine Förderrichtlinie soll Investitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe unterstützen (Säule III). Eine weitere Fördermaßnahme soll den Markthochlauf von strombasiertem Kerosin vorantreiben (Säule IV). Ziel ist es, die Technologieführerschaft Deutschlands in diesem Bereich zu stärken. 

Förderkonzept

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Bei der Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe werden Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die zur Weiterentwicklung und Optimierung von Technologien und Prozessen der Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe beitragen. Die Förderung ist technologieoffen, d. h. es können sowohl Vorhaben zu fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch zu strombasierten Kraftstoffen gefördert werden. Zudem sind Vorhaben zu allen Verkehrsträgern förderfähig. 

Gefördert wird außerdem die Errichtung und der Betrieb einer modular aufgebauten Großforschungsanlage. Die Plattform soll über einen Forschungs- und einen Demonstrationsstrang verfügen und eine Erzeugungskapazität von 2000-3000 Tonnen PtL-Kraftstoff pro Jahr aufweisen. 

Bei der Förderrichtlinie eK-Invest werden technologieoffen die Errichtung bzw. die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen (inkl. erneuerbarem Wasserstoff) gefördert. Die Förderung von Machbarkeitsstudien, welche die Investitionsentscheidungen für Erzeugungsanlagen auf deren Umsetzbarkeit und Markpotenzial hin untersuchen, ist ebenfalls möglich. 

Um dem Erstanbieternachteil entgegenzuwirken, fördert das BMDV den Markthochlauf von PtL-Kerosin mit der Förderrichtlinie PtL-KERO. Dazu soll die Differenz zwischen den Produktionskosten und -erlösen mittels eines Doppelauktionsmechanismus erstattet werden. Konkret sollen Produktionsanlagen mit Kapazitäten von mindestens 10.000 Tonnen PtL-Kraftstoff pro Jahr gefördert werden, wobei mindestens 55 % der Produktionskapazität für PtL-Kerosin genutzt werden soll.   

Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen in Schiene und Verkehrsinfrastruktur können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang fortgeführt werden. Für die geplanten Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe (ek-Invest) und des Markthochlaufs von strombasiertem Kerosin (PtL-KERO) stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. 

Eine detaillierte Übersicht über die Fördermaßnahmen ist auf der Webseite erneuerbarekraftstoffe.de zu finden. 

Förderangebote Regenerative Kraftstoffe

Die Bundesregierung hat im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen festgelegt. Hierzu muss der Verkehr einen signifikanten Beitrag leisten. Im Jahr 2030 darf der Verkehrsbereich nur noch 84 Millionen Tonnen CO2 emittieren, dies entspricht einer Reduzierung um 49 % gegenüber dem Jahr 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, spielen erneuerbare Kraftstoffe eine entscheidende Rolle, denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren.

Unser heutiger Verkehr ist vielfältig. So werden aufgrund unterschiedlicher Nutzungsanforderungen im Personen- und Güterverkehr künftig auch verschiedene Antriebstechnologien und Kraftstoffarten benötigt. Um fossile Kraftstoffe langfristig ersetzen zu können, werden neben dem breiten Markthochlauf der Elektromobilität erneuerbare Kraftstoffe – hier vor allem strombasierte Kraftstoffe wie Wasserstoff und E-Fuels sowie fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen – eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneuerbare Kraftstoffe mit einem technologieoffenen und verkehrsträgerübergreifenden Gesamtkonzept, das durch regulatorische Maßnahmen der Bundesregierung flankiert wird. 

Das BMDV adressiert die technischen Herausforderungen des Markteintritts und der Anlagenskalierung mit der Unterstützung von Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben: zum einen in Form einer technologieoffenen Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (Säule I) und zum anderen mit der Förderung der Errichtung und des Betriebs einer Entwicklungsplattform für strombasierte Flüssigkraftstoffe für den Luft- und Schiffsverkehr (Säule II). Um die ökonomischen Hemmnisse des Markthochlaufs erneuerbarer Kraftstoffe anzugehen, erarbeitet das BMDV derzeit zwei Fördermaßnahmen. Eine Förderrichtlinie soll Investitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe unterstützen (Säule III). Eine weitere Fördermaßnahme soll den Markthochlauf von strombasiertem Kerosin vorantreiben (Säule IV). Ziel ist es, die Technologieführerschaft Deutschlands in diesem Bereich zu stärken.