Mit der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Defossilisierung des Flughafencampus.

Während der Standzeiten von Luftfahrzeugen an Flughäfen wird der benötigte Bordstrom an den gebäudefernen Positionen häufig durch die Hilfsturbine im Luftfahrzeug oder mobile, mit Dieselaggregaten betriebene Bodenstromanlagen zur Verfügung gestellt. Insbesondere die dabei entstehenden Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen wirken sich negativ auf die Umwelt und das Klima sowie die Luftqualität vor Ort aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Batterien oder Wasserstoff und Direktstrom können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung gleichzeitig minimiert werden. 

Mit der Bodenstrom-Richtlinie sollen Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt werden. Zudem zielt die Richtlinie über den FuEuI-Strang auf die Weiterentwicklung vorhandener technischer Lösungen unter Einbeziehung der Lerneffekte aus der Marktaktivierung ab, um den Anwendern auch mittelfristig möglichst leistungsfähige, effiziente und attraktive Produkte anbieten zu können. Zusammen soll so ein wichtiger Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

‌Eine Auswertung zu den bisherigen Förderaktivitäten können Sie folgender Darstellung entnehmen:

Förderangebote Bodenstrom an Flughäfen

Mit der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Defossilisierung des Flughafencampus.

Während der Standzeiten von Luftfahrzeugen an Flughäfen wird der benötigte Bordstrom an den gebäudefernen Positionen häufig durch die Hilfsturbine im Luftfahrzeug oder mobile, mit Dieselaggregaten betriebene Bodenstromanlagen zur Verfügung gestellt. Insbesondere die dabei entstehenden Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen wirken sich negativ auf die Umwelt und das Klima sowie die Luftqualität vor Ort aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Batterien oder Wasserstoff und Direktstrom können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung gleichzeitig minimiert werden. 

Mit der Bodenstrom-Richtlinie sollen Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt werden. Zudem zielt die Richtlinie über den FuEuI-Strang auf die Weiterentwicklung vorhandener technischer Lösungen unter Einbeziehung der Lerneffekte aus der Marktaktivierung ab, um den Anwendern auch mittelfristig möglichst leistungsfähige, effiziente und attraktive Produkte anbieten zu können. Zusammen soll so ein wichtiger Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

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