Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die umweltfreundliche Bodenstromversorgung von Flugzeugen an Flughäfen mit mobilen oder stationären Systemen durch Investitionszuschüsse.
Das Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) soll Investitionen in alternative Technologien anreizen und die Belastungen durch Emissionen an deutschen Flughäfen reduzieren. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Mit dem zweiten Förderaufruf im Rahmen der Bodenstrom-Richtlinie werden Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt.
Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff, können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung leichzeitig minimiert werden.
Nähere Informationen zum zweiten Förderaufruf und der zugrundeliegenden Bodenstrom-Richtlinie können Sie unter Downloads abrufen. Zudem informieren wir Sie gerne am 02. Mai 2024 im Rahmen eines kostenfreien Online-Seminares zu den Modalitäten der Antragstellung. Melden Sie sich hierfür bitte unter diesem Link an.
Förderanträge können vom 13.05.2024 08:00 Uhr bis zum 14.06.2024 15:00 Uhr bei der Bewilligungsbehörde, der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, eingereicht werden.