Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im Straßenverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind – bis auf wenige Ausnahmen und nur in vergleichsweise geringen Mengen – bisher am Markt nicht etabliert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor zu leisten.

Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen sind noch Entwicklungsarbeiten in Bezug auf die Gesamtkette, aber auch für einzelne Prozessschritte in größerem Umfang notwendig, damit diese mittelfristig einen hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten können. Die biologische Methanisierung stellt ein vielversprechendes Verfahren als Erweiterung der Power-to-Gas-Prozesse dar und soll daher im Rahmen dieses befristeten Förderaufrufs in Hinblick auf die Biokraftstofferzeugung weiter optimiert werden.

Der Fokus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, unter welcher dieser Förderaufruf veröffentlicht wird, liegt auf anwendungsorientierten Vorhaben. Die Förderung soll neben Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kommunale Unternehmen, etwa aus den Bereichen Anlagenbau, Komponentenherstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und -verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie soll der Förderaufruf „Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff“ einen Beitrag zur Erreichung der formulierten Zielstellung leisten.

Im Rahmen dieses Förderaufrufs, können insbesondere folgende Vorhaben gefördert werden:

  • Errichtung und Betrieb von Pilotanlagen (> TRL 5) zur biologischen Methanisierung mit dem Anwendungsfeld Biokraftstofferzeugung zur Sammlung praxisrelevanter Betriebserfahrungen
  • Bezug bzw. Erzeugung von für den Betrieb der Pilotanlage notwendigen Mengen an grünem Wasserstoff
  • Begleitende Durchführung von Optimierungsmaßnahmen einzelner Verfahrensschritte
  • Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und Durchführung von ökologischen und ökonomischen Begleituntersuchungen zum Betrieb der Anlage

Fördervoraussetzungen des Förderaufrufs:

  • Förderfähig sind ausschließlich Konzepte, die die geringe Löslichkeit von Wasserstoff in wässrigen Medien berücksichtigen und einen sicheren Wasserstoffeintrag in das System gewährleisten können. Mit dem Konzept ist eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsabschätzung und Klimaschutzbeurteilung vorzulegen, die die positiven Perspektiven des Vorhabens hervorheben.
  • Gegenstand der Förderung ist ausschließlich das technische Reaktorsystem. Gefördert werden nur Reaktoren, bei denen die Gasphase die kontinuierliche Phase ist.
  • Die Pilotanlage zur biologischen Methanisierung ist als Erweiterung an einer bestehenden Anlage auszuführen, welche ohnehin anfallendes Kohlenstoffdioxid liefert. Dies betrifft beispielsweise die Einbindung von Biogas- oder Biomassevergasungsanlagen. Die Bestandsanlage selbst und deren Betrieb sind nicht förderfähig.
  • Die Pilotanlage muss mindestens einen Technologiereifegrad von 5 (> TRL 5) aufweisen. Vorhaben mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung eines Partners aus der Wirtschaft werden bevorzugt