Das Schienennetz in Deutschland ist zu 61 % mit Oberleitungen elektrifiziert. Einer vollständigen Elektrifizierung mit Oberleitungen stehen auf Strecken mit geringer Frequentierung wirtschaftliche Aspekte entgegen. Auf den nichtelektrifizierten Strecken kommen derzeit fast ausschließlich konventionelle Schienenfahrzeuge mit Dieselmotor zum Einsatz. Um die Emissionen im Schienenverkehr zu reduzieren, sollen, neben dem Ausbau des mit Oberleitung elektrifizierten Schienennetzes, auf Strecken ohne Elektrifizierung innovative Antriebssysteme mit verminderten CO2-Emissionen zum Einsatz kommen.

Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz muss der Verkehrssektor seine Emissionen entlang eines linearen Minderungspfads bis 2030 um 42 % – auf 95 Millionen Tonnen CO2 – im Vergleich zu 1990 mindern. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Erhöhung des Anteils emissionsarmer Antriebe im Schienenverkehr. Dies soll zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und damit zur Erreichung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaschutzziele beitragen.

Maßnahmen dieser Förderrichtlinie sind die Unterstützung von Unternehmen und Aufgabenträgern bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit innovativen emissionsarmen Antrieben für den Personen- und Güterverkehr und bei der Errichtung von Betankungs- bzw. Ladeinfrastruktur für diese Schienenfahrzeuge. Zusätzlich werden ebenfalls Machbarkeitsstudien zur Untersuchung des Einsatzes alternativer Antriebe im Schienenverkehr ebenfalls im Rahmen der Richtlinie unterstützt.

Alle aktuellen Informationen zur Förderung erhalten Sie direkt in Ihr Postfach mit dem NOW-Förderinfoservice oder schauen Sie in unserem Förderfinder vorbei.

Förderangebot Schiene

Das Schienennetz in Deutschland ist zu 61 % mit Oberleitungen elektrifiziert. Einer vollständigen Elektrifizierung mit Oberleitungen stehen auf Strecken mit geringer Frequentierung wirtschaftliche Aspekte entgegen. Auf den nichtelektrifizierten Strecken kommen derzeit fast ausschließlich konventionelle Schienenfahrzeuge mit Dieselmotor zum Einsatz. Um die Emissionen im Schienenverkehr zu reduzieren, sollen, neben dem Ausbau des mit Oberleitung elektrifizierten Schienennetzes, auf Strecken ohne Elektrifizierung innovative Antriebssysteme mit verminderten CO2-Emissionen zum Einsatz kommen.

Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz muss der Verkehrssektor seine Emissionen entlang eines linearen Minderungspfads bis 2030 um 42 % – auf 95 Millionen Tonnen CO2 – im Vergleich zu 1990 mindern. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Erhöhung des Anteils emissionsarmer Antriebe im Schienenverkehr. Dies soll zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und damit zur Erreichung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaschutzziele beitragen.

Maßnahmen dieser Förderrichtlinie sind die Unterstützung von Unternehmen und Aufgabenträgern bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit innovativen emissionsarmen Antrieben für den Personen- und Güterverkehr und bei der Errichtung von Betankungs- bzw. Ladeinfrastruktur für diese Schienenfahrzeuge. Zusätzlich werden ebenfalls Machbarkeitsstudien zur Untersuchung des Einsatzes alternativer Antriebe im Schienenverkehr ebenfalls im Rahmen der Richtlinie unterstützt.

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