Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht sektorübergreifend eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 55 Prozent bis 2030 vor. Für den Verkehrssektor ist eine Reduktion von 42 Prozent gegenüber 1990 gesetzlich verankert. Derzeit ist die Verschärfung der Klimaziele auf 65 Prozent im Gesetzgebungsverfahren.

Der Straßengüterverkehr, der noch weitestgehend auf Dieselantrieben basiert, verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors. Das soll sich ändern. Bis 2030 soll etwa ein Drittel dieser Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden – so formuliert es die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030.

Im Mittelpunkt steht der schwere Straßengüterverkehr mit den EG-Fahrzeugklassen N2 (mehr als 3,5 bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht) und N3 (mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht) – Fahrzeugklassen, die eine hohe Verkehrsleistung erbringen und mit drei bis fünf Jahren vergleichsweise kurze Einsatzzyklen haben. Ein Flottenaustausch durch Niedrig- und Nullemissions-Fahrzeuge birgt ein entsprechend hohes CO2-Einsparungspotential.

Das Angebot an (schweren) Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben ist aber noch sehr gering. LKWs mit batterieelektrischen Antrieben, Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben und hybriden Oberleitungsantriebe befinden sich überwiegend noch in einem Entwicklungs- beziehungsweise Vorserienzustand. Zudem ist die erforderliche Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben derzeit nicht oder nicht ausreichend vorhanden.

Mit dem Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) deswegen einen langfristigen Fahrplan zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm aufgestellt und ein Weg zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs aufgezeigt.

Wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes des BMDV aus dem Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge ist neben dem Infrastrukturaufbau und dem regulatorischen Rahmen die Fahrzeugförderung.

Förderangebote

Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht sektorübergreifend eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 55 Prozent bis 2030 vor. Für den Verkehrssektor ist eine Reduktion von 42 Prozent gegenüber 1990 gesetzlich verankert. Derzeit ist die Verschärfung der Klimaziele auf 65 Prozent im Gesetzgebungsverfahren.

Der Straßengüterverkehr, der noch weitestgehend auf Dieselantrieben basiert, verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors. Das soll sich ändern. Bis 2030 soll etwa ein Drittel dieser Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden – so formuliert es die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030.

Im Mittelpunkt steht der schwere Straßengüterverkehr mit den EG-Fahrzeugklassen N2 (mehr als 3,5 bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht) und N3 (mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht) – Fahrzeugklassen, die eine hohe Verkehrsleistung erbringen und mit drei bis fünf Jahren vergleichsweise kurze Einsatzzyklen haben. Ein Flottenaustausch durch Niedrig- und Nullemissions-Fahrzeuge birgt ein entsprechend hohes CO2-Einsparungspotential.

Das Angebot an (schweren) Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben ist aber noch sehr gering. LKWs mit batterieelektrischen Antrieben, Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben und hybriden Oberleitungsantriebe befinden sich überwiegend noch in einem Entwicklungs- beziehungsweise Vorserienzustand. Zudem ist die erforderliche Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben derzeit nicht oder nicht ausreichend vorhanden.

Mit dem Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) deswegen einen langfristigen Fahrplan zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm aufgestellt und ein Weg zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs aufgezeigt.

Wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes des BMDV aus dem Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge ist neben dem Infrastrukturaufbau und dem regulatorischen Rahmen die Fahrzeugförderung.