Mit der Richtlinie KsNI unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit von außen aufladbarem hybridelektrischem Antrieb. Ebenso förderfähig ist die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Gefördert werden auch verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge, die Gegenstand desvorliegenden Aufrufs sind.
Die Richtlinie KsNI dient der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen. Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Das Förderprogramm KsNI ist eingebettet in den Umsetzungsprozess des Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge, das am 11. November 2020 im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels vorgestellt und veröffentlicht wurde.