Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 und die dadurch erforderliche Konsolidierung des Haushaltes führen dazu, dass nicht alle wichtigen Projekte und Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang weitergeführt werden können. Dazu gehört auch die Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Infrastruktur durch die Förderrichtlinie KsNI. Die bewilligten Vorhaben der Richtlinie werden auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert. Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfügung.
Mit der Richtlinie KsNI unterstützte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit von außen aufladbarem hybridelektrischem Antrieb. Ebenso förderfähig war die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur.
In einem parallel zu diesem Förderaufruf laufenden Sonderaufruf wurden auch verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge analog zu den für Nutzfahrzeugen genannten Kategorien gefördert.
Die Richtlinie KsNI diente der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen. Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Das Förderprogramm KsNI ist eingebettet in den Umsetzungsprozess des Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge, das am 11. November 2020 im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels vorgestellt und veröffentlicht wurde.