Das Schienennetz in Deutschland ist zu 61 Prozent mit Oberleitungen elektrifiziert. Auf den übrigen Strecken kommen derzeit fast ausschließlich konventionelle Schienenfahrzeuge mit Dieselmotor zum Einsatz.

Um die Emissionen im Schienenverkehr zu reduzieren, sollen neben dem Ausbau des Oberleitungssystems innovative Antriebssysteme mit verminderten CO2-Emissionen zum Einsatz kommen. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jetzt eine Richtlinie geschaffen, nach der diese CO2-armen Schienenfahrzeuge gefördert werden können.

Alternative Antriebstechnologien, die zu einem klimaneutralen, emissionsarmen Schienenverkehr beitragen, sind derzeit vor allem batterieelektrische und brennstoffzellenbasierte Züge, die beide einen Elektromotor antreiben. Brennstoffzellenbasierte Züge kommen ohne Oberleitungsinfrastruktur aus und batterieelektrische Züge (BEMU) benötigen Oberleitungsladeinfrastruktur lediglich in Form von Elektrifizierungsinseln bzw. die Elektrifizierung in und im Umfeld von Bahnhöfen. Wenn der Fahrstrom für die Fahrzeugbatterie oder der verwendete Wasserstoff aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, sind die Züge klimaneutral. Welche Antriebstechnik am besten geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mit der Förderung sollen die Investitionsmehrkosten in klimafreundliche Technologien gemindert und der Markt angereizt werden. Gefördert wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“:

  • die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nicht elektrifizierte Strecken eine signifikante CO2-Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen,
  • der Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz, sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr,
  • die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der genannten Fahrzeuge und der dazu passenden Lade-/Tankinfrastruktur mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz.

Die Richtlinie ist die Grundlage für entsprechende Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen. Ein erster Förderaufruf wird für Frühjahr 2021 erwartet.

 

In den vergangenen Jahren hat das BMVI bereits mehrere Entwicklungsprojekte für alternative Antriebe bei Triebwagen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) und der Förderrichtlinie Elektromobilität (Förderrichtlinie EM) gefördert. Dies umfasst wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge, Batterie-/Oberleitungs-Hybride und Diesel-/Batterie-Hybride. Im April 2018 gab es eine Weltpremiere. Mit der Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt wurde der weltweit erste Personenzug mit Brennstoffzellentechnologie der „Coradia iLint“ von Alstom aufs Gleis geschickt.