Ab sofort startet die Antragsphase für den zweiten Aufruf zur Antragseinreichung, der die "Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff" ergänzt.

Die Anträge können bis einschließlich 18.12.2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.

Die vom BMVI veröffentlichte Förderrichtlinie und die jeweiligen Förderaufrufe treiben die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Seeschifffahrt voran und stellen eine konkrete Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) dar, deren Weiterentwicklung das möglichst zeitnahe Erreichen der Marktreife von alternativen Antrieben und Kraftstoffen sicherstellen soll.

Die Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff trägt zur Senkung der Treibhausgas- und der Luftschadstoffemissionen bei. Im Gegensatz zu herkömmlichen, ölbasierten Schiffskraftstoffen verursacht LNG keinerlei Schwefeloxid-Emissionen. Stickoxid-Emissionen werden im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen um bis zu 90 Prozent und Partikel-Emissionen um ca. 98 Prozent reduziert. LNG ist eine umweltfreundliche Kraftstoffalternative mit erheblichen Vorteilen für den Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Zur Förderrichtlinie und zum zweiten Förderaufruf:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/MKS/richtlinie-zuwendung-lng-seeschiffe.html

Weitere Informationen zur Antragstellung, die dem Antrag beizufügenden Formulare sowie eine Unterlagencheckliste finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter:
www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/7_Foerderung_LNG/2_Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html

 


Ansprechpartner:

Dr. Christopher Stanik
Projektleiter Erdgas in der Schifffahrt und Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
030 / 311 611 613

Antje Roß
Programm Managerin Erdgas in der Schifffahrt
030 / 311 611 657