Die erfolgreiche Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt und erneut verlängert.

Darauf haben sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bundesfinanzminister Olaf Scholz geeinigt. Das Förderprogramm musste kurzzeitig gestoppt werden, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. In den nächsten Tagen wird das Antragsportal beim Projektträger KfW wieder geöffnet werden. Insgesamt stehen damit nun 800 Millionen Euro an Bundesmitteln für das Programm zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen seit dem 24. November 2020 unterstützt.

Bundesverkehrsminister Scheuer: „Unser Förderprogramm für private Wallboxen ist ein absoluter Erfolg: Es sind bereits Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen und haben unser 500 Millionen Euro-Budget völlig ausgeschöpft. Ich freue mich, dass uns Olaf Scholz weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt, dass wir in Kürze unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Fortsetzung dieses Programms ist ein gutes Signal. Das Förderprogramm für private Ladestationen ist eine Brücke hin zur Elektromobilität. So zeigen die Ergebnisse einer KfW-Kundenbefragung, dass 45 % der Antragsteller noch kein Elektroauto besitzen, aber 93 % davon eine Anschaffung innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Das Programm entlastet damit auch die öffentliche Ladeinfrastruktur im aktuellen Hochlauf.“

 

Aktueller Umsetzungsstand

Bis zum 1.7.2021 waren rund 510.000 Anträge für rund 620.000 Ladepunkte eingegangen.

 

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 

Weitere Informationen

Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“

Liste der förderfähigen Wallboxen