Am 1. Dezember 2020 tritt das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es erleichtert den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Miet- und Eigentumswohnungen und setzt damit ein zentrales Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung um.
Wer eine Wohnung besitzt, hat nun einen Anspruch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum zu verändern und Ladeinfrastruktur zu schaffen – etwa, eine Wallbox in der Tiefgarage einzubauen. Solch bauliche Veränderungen sind künftig mit einfacher Mehrheit möglich, die auch eingeklagt werden kann, solange die Umbauten die Wohnanlage nicht „grundlegend umgestalten“ oder andere Wohnungseigentümer „unbillig benachteiligen“.
Wer eine Wohnung gemietet hat, kann künftig verlangen, dass Vermieterin oder Vermieter den Einbau einer Elektroladestation sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mietenden gestatten.
„Bis zu 85 Prozent aller Ladevorgänge finden aktuell zu Hause statt. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung für private Ladestationen stößt auf außerordentlich großes Interesse. Die Menschen sind also bereit, auf Elektromobilität zu setzen, wenn die Bedingungen stimmen. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird den Ausbau privater Ladeinfrastruktur nun weiter beschleunigen – so stellen wir das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Lademöglichkeiten auf ein noch stabileres Fundament“, sagt Johannes Pallasch, der gemeinsam mit Dagmar Fehler die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH leitet.