Die Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff wird verlängert. Nach den ersten beiden Förderaufrufen profitieren bereits verschiedenste Vorhaben von den Zuschüssen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Aktuell werden insgesamt zwölf LNG-Aus- und Umrüstvorhaben umgesetzt: zwei RoPax-Neubauten, eine Fährschiff-Umrüstung, drei Containerfeeder-Neubauten, vier Chemikalientanker-Neubauten und zwei Zementfrachter-Umrüstungen.
Viele Vorhaben konnten allerdings aufgrund der finanziellen Herausforderungen, welche die Covid-19-Pandemie im vergangenen Jahr für die Schifffahrt mit sich brachte, nicht realisiert werden. Deshalb wurde vom BMVI beschlossen, die Geltungsdauer der Förderrichtlinie um ein Jahr zu verlängern. Im Jahr 2021 sollen weitere Vorhaben gestartet und damit auch die Investitionstätigkeit in den umweltfreundlichen Schiffsantrieb weiter angekurbelt werden.
Über die LNG-Förderrichtlinie werden Zuschüsse zu Investitionen in den LNG-Antrieb bei Seeschiffen von bis zu 40, abhängig von der Unternehmensgröße sogar von bis zu 60 Prozent gewährt. Neben der deutlichen Senkung von Luftschadstoffemissionen werden auch die Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von LNG anteilig gesenkt. Vor allem aber bietet LNG als Brückentechnologie bereits heute die Möglichkeit, wachsende Anteile an erneuerbarem Bio- und synthetischem Methan einzusetzen und somit den Weg hin zu einer klimaneutralen Schifffahrt einzuleiten. Die Haushaltsmittel zur Investitionsförderung stammen aus der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS).