Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen: 25 hochrangige Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie unterstützen.

In einem ersten Schritt nimmt der Nationale Wasserstoffrat Stellung zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel: die Rahmenbedingungen für einen schnell beginnenden Markthochlauf der Wasserelektrolyse zu verbessern.

Das bestehende System von Steuern, Abgaben und Umlagen mit seiner hohen Belastung von Strom verhindere derzeit den Stromeinsatz für viele strombasierte Energiewendetechnologien, heißt es in der Stellungnahme. Dazu gehöre auch und besonders die Erzeugung von Wasserstoff in Elektrolyseanlagen. Um den Start eines schnellen Markthochlaufs zu befördern, soll der Stromeinsatz in Wasserelektrolyseanlagen möglichst vollständig von der EEG-Umlage freigestellt werden.

Weitere Einzelheiten zur Positionierung des Nationalen Wasserstoffrates sind der Stellungnahme [PDF] zu entnehmen.