Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz beschlossen. Damit schafft das BMVI die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.
Bundesminister Andreas Scheuer: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen.“
Zum Hintergrund:
- Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. in Ferienzeiten) frequentiert sind.
- Sie bieten keine Garantie für den schnellen Aufbau und dauerhaften Betrieb von Ladeinfrastruktur, denn trotz der Bewilligung einer Förderung ist der Bewilligungsempfänger nicht verpflichtet, auch tatsächlich aufzubauen.
- Zudem ist an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde.
- Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu wenig. Aktuell haben weniger als 2% aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS).
- Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik.
- Erster Schritt: Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. D.h. das Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen.
- Mit der Ladeinfrastruktur entsteht ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit.
- Mit Blick auf die Zielsetzung für 2030 machen diese Standorte nur einen geringen Anteil am notwendigen Gesamtnetz aus. Sie sind für einen vorausschauenden Infrastrukturausbau aber bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und Attraktivität der batterie-elektrischen Mobilität zu steigern.
Zu den Eckpunkten der Ausschreibung:
- Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.
- Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
- Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, können sich auch europäische Unternehmen auf die Ausschreibung bewerben. Ein geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb bei der Ausschreibung sicherstellen.
- Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten.
- Der Betreiber, der das beste Angebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte abgibt, gewinnt den Auftrag.
- Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen werden so vermieden.
- Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist.
Der ressortabgestimmte Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat). Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.
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