Ab sofort und bis zum 12. Juni 2021 können im Rahmen des dritten Förderaufrufs zur Richtlinie für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff wieder Anträge eingereicht werden.

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt Zuschüsse zur Investition in den LNG-Antrieb bei Seeschiffen von grundsätzlich bis zu 40 Prozent, in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße sogar bis zu 60 Prozent.

Die Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff liefert einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen im Bereich der Schifffahrt. Die Förderrichtlinie und die jeweiligen Förderaufrufe treiben die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Schifffahrt voran und stellen eine konkrete Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) dar. Die Antragsunterlagen und weitere Erläuterungen werden auf dem Internetauftritt der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bereitgestellt unter: www.bav.bund.de.