Sharing-Dienste erfreuen sich im Zusammenhang mit Mobilität zunehmender Beliebtheit. Sie bieten den NutzerInnen große Vorteile, stellen aber Kommunen und Verkehrsunternehmen auch vor Herausforderungen.

Neben klassischen Angeboten wie der Mitfahrzentrale – der Mitnahme durch Privatpersonen gegen Kostenbeteiligung – oder dem Rufbus bzw. Ruftaxi sind in den vergangenen Jahren neue Angebote hinzugekommen. Dabei werden entweder Fahrzeuge durch mehrere Personen gemeinsam genutzt, Carsharing bzw. eCarsharing genannt, oder die Fahrtstrecke wird mit anderen Personen geteilt, die eine ähnliche Route fahren möchten. Dann spricht man von Ride-Sharing oder Ridepooling. Durch die steigende Zahl der Anbieter und Sharing-Varianten verschwimmen die Grenzen zwischen ÖPNV und Sharing-Angeboten dabei zunehmend.

Aus Sicht der Nutzer*innen sind Sharing-Dienste eine attraktive Ergänzung des Mobilitätsangebots. Für Kommunen stellt sich insbesondere die Frage, in welcher Form derartige Dienste den Verkehr in der Kommune verändern, welche Auswirkungen sie auf die bestehenden Angebote haben. Im Falle einer verkehrsreduzierenden Wirkung können neuartige Mobilitätsdienste zudem ihre Umweltwirkung durch das Nutzen alternativer Antriebe verstärken.

Kommunen haben die Möglichkeit, für Sharing-Dienste entsprechende Anreize zu setzen, um Elektromobilität in diesem Bereich attraktiver zu machen. Allerdings stellt die Angebotsvielfalt auch eine Herausforderung dar. Sharing-Dienste sollen möglichst nicht in Konkurrenz zum ÖPNV stehen, sondern als Erweiterung gesehen und genutzt werden.

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