Die Förderung von erdgasbetriebenen Brennstoffzellen zur Erzeugung von Wärme und Strom im Bereich Hausenergie läuft weiter. Nach Auswertung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind im ersten Quartal 2019 1.134 Förderanträge für das KfW-Programm 433 "Zuschuss Brennstoffzelle" bewilligt worden.
Seit 2016 bezuschusst die Bundesregierung den Einbau in Privathaushalten. Das erfolgreiche Förderprogramm wurde 2017 auch auf Unternehmen und Kommunen ausgeweitet. Insgesamt wurden bisher 6.660 Anlagen gefördert.
Als effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung emittiert eine Brennstoffzelle im Vergleich zu einem alten Öl-Kessel nahezu 60 Prozent weniger CO2. Der Wärmemarkt ist für rund 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich, ein Drittel der Heizungen in deutschen Kellern ist veraltet. Gefördert werden Anlagen im Leistungsbereich von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Der Zuschuss setzt sich dabei aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Für große Brennstoffzellen-Geräte mit einer Leistung von 5 kW sind demnach Zuschüsse von bis zu 28.200 Euro möglich.
Das Förderprogramm der KfW wurde durch Feldtests in „Callux“ vorbereitet, ein Projekt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP).
Mehr Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren unter www.kfw.de/433.