Für die Umsetzung des European Green Deals und die Erreichung der Klimaziele ist ein massiver Hochlauf der Wasserstofftechnologie notwendig. Um die dafür erforderlichen Investitionen zu realisieren, muss der beihilferechtliche Rahmen der EU dringend angepasst werden.

In seiner am 7. Oktober beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Nationale Wasserstoffrat (NWR) den Ansatz der EU-Kommission, die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen weiterzuentwickeln. Das Gremium sieht aber Nachbesserungsbedarf bei zentralen Punkten.

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) sieht in dem von der Europäischen Kommission am 7. Juni vorgelegten Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfeleitlinien 2022 eine positive Weiterentwicklung im Sinne der Erreichung der Ziele des European Green Deals. Dies betreffe insbesondere die Möglichkeiten zum Ausgleich der Finanzierungslücke und die Instrumente zur Absicherung von Investitionsrisiken (Carbon Contracts for Difference). Andere Regelungen, wie die Beihilfen zur Verringerung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen sowie die Beihilfen in Form einer Ermäßigung der Stromabgaben für energieintensive Unternehmen weisen zwar ebenfalls in die richtige Richtung. Hier besteht aber nach Ansicht des NWR noch Nachbesserungsbedarf, um Rechtsunsicherheit zu Lasten von Unternehmen und Mitgliedsstaaten zu vermeiden.

Kritisch sieht der Nationale Wasserstoffrat, dass der Entwurf die unterschiedlichen Beihilfetatbestände im Kontext des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft nicht in einem eigenständigen Wasserstoffkapitel zusammengefasst hat. Angesichts der engen Verschränkung sowie der vielen Wechselwirkungen von Beihilfefragen im Bereich der Wasserstofferzeugung, der Wasserstoffinfrastruktur sowie der Wasserstoffanwendungen wäre eine kohärente Behandlung in einem eigenen Kapitel dringend angeraten.

Bei der Wasserstofferzeugung befürwortet der NWR grundsätzlich die Beschränkung der Förderung auf grünen Wasserstoff. Das Gremium sieht aber bei der Wasserstoffinfrastruktur und bestimmten Wasserstoffanwendungen den Bedarf für Übergangsoptionen. Im bisherigen Entwurf fehle es auch an einer ausreichend klaren Regelung, nach welcher erneuerbarer Strom zur Wasserstoffelektrolyse von Umlagen, Entgelten, Steuern und Abgaben befreit werden könne.

Mit Sorge sieht der NWR, dass der Spielraum für Belastungsbegrenzungen bei Steuern und Umlagen auf den Stromverbrauch für energieintensive Grundstoffindustrien zur Vermeidung von Carbon Leakage im vorliegenden Entwurf eingeschränkt wird. Hier müsse angemessen auf die Umsetzung von effektiven Strategien zum Carbon-Leakage-Schutz sowie die Unterstützung von Investitionen im Sinne von Klimaneutralität transformativen Technologien eingegangen wird.

Download Stellungnahme des NWR (PDF)

 

Der Nationale Wasserstoffrat
Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Der Rat besteht aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit. Der Nationale Wasserstoffrat wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D.

Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.

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