Die neue Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – veröffentlicht Ende 2020 – ist mit bisher drei Förderaufrufen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Beschaffung von Fahrzeugen inklusive zugehöriger Ladeinfrastruktur und Elektromobilitätskonzepte erfolgreich gestartet.

Das Interesse am seit 2015 bestehenden Förderprogramm bleibt erfreulich hoch: in allen Förderaufrufen ist mehr Förderung beantragt worden, als für die Aufrufe vorgesehen war. Erstmals wurde die Förderrichtlinie neben kommunalen Antragstellern auch für gewerbliche geöffnet.

Insbesondere der Bereich der Investitionsförderung wurde sehr stark nachgefragt. So spiegelt sich die steigende Verfügbarkeit und Vielfalt von verschiedenen PKW-Modellen in dem Interesse an einer Förderung: voraussichtlich werden fast 1.000 PKW durch den Förderaufruf in den Markt gebracht. Zunehmend wird auch der Nutzen von elektrischen Sonderfahrzeugen, insbesondere im kommunalen Kontext als Reinigungs- bzw. Wartungs- oder Grünflächenfahrzeuge erkannt. Über 90 Anträge auf Sonderfahrzeuge können voraussichtlich positiv beschieden werden. Es ist geplant, dass weitere interessierte Antragsteller über einen nächsten Förderaufruf im Jahr 2022 Anträge stellen können.

Die Fördersäule Forschung und Entwicklung (FuE) der Förderrichtlinie hat sich außerdem als starker Treiber im Förderprogramm erwiesen, um den Markt für Elektrofahrzeuge und Komponenten zu aktivieren. Neu wurde in diesem Jahr ein beschleunigtes Verfahren genutzt, um durch erhöhte Anforderungen bei den Antragseinreichungen eine zügige Bearbeitung durch den Projektträger zu ermöglichen und um schnell auf die marktrelevanten Forschungsfragen zu reagieren. Damit können die Projekte schneller als üblich starten. Insgesamt nutzten 84 Antragsteller diesen Förderaufruf, um ihre Projekte zur Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- und Betriebskonzepte oder zur Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge einzureichen. Voraussichtlich neun Skizzen, inhaltlich gut verteilt über die Verkehrsträger Bus, Lkw, Schiene und Schiff sowie Ladeinfrastruktur, können positiv beschieden und bewilligt werden. Ein weiterer Aufruf zu FuE im Elektromobilitätsbereich wird aktuell vorbereitet und im Sommer 2021 veröffentlicht.

Erstmals konnten auch im Bereich der Elektromobilitätskonzepte interessierte Unternehmen Anträge einreichen: Mit Unterstützung von externen Experten und Dienstleistern wird das Potenzial von Elektromobilität im Unternehmen oder der Kommune analysiert. Die Resonanz auf den Mitte Mai geschlossenen Förderaufruf ist sehr positiv – insgesamt wurden über 120 Anträge eingereicht, davon fast die Hälfte von gewerblichen Antragstellern.

Der Vorgänger der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI lief von 2015 bis Ende 2020 und umfasste insgesamt 15 Förderaufrufe mit 1.014 Vorhaben, einem Gesamtvolumen von 725 Mio. Euro und einer Fördersumme von 379 Mio. Euro. In der Gesamtbilanz der Elektromobilitätsförderrichtlinien des BMVI seit 2009 wurden über 18.000 Fahrzeuge und 8.500 Infrastruktureinheiten bewilligt. Diese Einheiten sind innerhalb der Umsetzungsjahre in den Betrieb gegangen bzw. werden auch 2021 sukzessive in den Einsatz überführt.