Mit zwei neuen Förderaufrufen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Anschaffung von Flurförderungs-Flotten mit Brennstoffzellen-Antrieb sowie von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich. Die Projektförderung wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.
Beide Förderaufrufe basieren auf der Förderrichtlinie Marktaktivierung vom 09. Juli 2020. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) für Produkte die zwar die technische Marktreife erzielt haben jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die Förderquoten beim Aufruf für Flurförderzeuge betragen maximal 40 Prozent der Mehrkosten für innovative Lösungen im Vergleich zur konventionellen Technologie. Bei der Förderung des Elektrolyseurs handelt es sich um bis zu 45 Prozent der Gesamtinvestitionsausgaben. Für mittlere Unternehmen kann die Beihilfe um zehn, für kleine Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden.
Förderaufruf Flurförderzeuge
Flurförderungs-Flotten werden ab einem Mindestbedarf von 3 kg Wasserstoff pro Betriebsstunde der Gesamtflotte oder ab einer Flottengröße von mindestens zehn Geräten gefördert. Förderfähig ist auch die benötigte Betankungsinfrastruktur sowie die On-Site-Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse.
Das Fördervolumen ist auf eine Gesamtsumme von 5 Millionen Euro beschränkt – bei einer Überzeichnung des Aufrufs werden die Anträge priorisiert anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung.
Anträge zur Förderung müssen bis zum 20.11.2020 eingereicht werden.
Förderaufruf Elektrolyse
Förderfähig sind Elektrolyseanlagen mit einer Mindestleistung der Gesamtanlage von 250 KWel und einer Abnahme im Verkehrsbereich. Es muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien betrieben werden.
Die Förderquote beträgt 45 Prozent der Gesamtinvestionsausgaben, für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 65 Prozent möglich.
Anträge zur Förderung müssen bis zum 20.11.2020 eingereicht werden.
Alle aktuellen Förderaufrufe stehen ab sofort hier zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung finden Sie hier (Flurförderzeug-Flotten) und hier (Elektrolyseanlagen) auf der Internetseite des Projektträgers.
Alle Anträge sind über das easy-Online Portal einzureichen.
Ansprechpartner
Tobias König (Flurförderungs-Flotten)
Philipp Braunsdorf (Elektrolyseanlagen)