Spätestens wenn Technologien Bestandteil des realen Lebens werden, bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, national und international. Besonders auf multilateraler Ebene ist bei der Entwicklung des Rechtsrahmens enge Abstimmung wichtig. Die gibt es in der Europäischen Union. Ergebnisse dieser Abstimmungsprozesse sind unter anderem die unten aufgeführten EU-Richtlinien.

Die NOW GmbH unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union über Richtlinien und Verordnungen sowie Akten des Tertiärrechts in den Bereichen Verkehr, Energie und Klimaschutz. Damit es leichter ist, beim Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und vielen weiteren Themen in den europäischen Mitgliedsstaaten abgestimmt vorzugehen, gibt es die Government Support Group (GSG). Die NOW ist Teil der GSG und führt gemeinsam mit der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat deren Sekretariat.

Neben der Gesetzgebung der Union beobachtet die NOW ebenfalls relevante regulatorische Entwicklungen vieler Staaten Europas und steht mit vielen europäischen Partnern in engem bilateralem Austausch.

Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Mit der AFID wird in Europa der Rahmen für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe geschaffen, einschließlich für Strom für elektrische Fahrzeuge sowie Wasserstoff für Brennstoffzellen und LNG für die Schifffahrt.

Ein erster Umsetzungsschritt für die nationale Implementierung in Deutschland ist die Erstellung eines Nationalen Strategierahmens (NSR). Dieser umfasst neben der Erfassung des Status quo die Definition eines Mengengerüsts für die Infrastrukturausstattung und für die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Zielerreichung. Mit Kabinettsbeschluss vom 09.11.2016 hat die Bundesregierung dem deutschen NSR zugestimmt. Die Übermittlung des NSR an die EU-Kommission erfolgte fristgerecht zum 18.11.2016.

Die NOW unterstützt das BMDV darüber hinaus bei der Erstellung eines kontinuierlichen Monitorings für den Bereich der alternativen Kraftstoffe. Dieses dient der regelmäßigen Berichterstattung zur AFID-Umsetzung gegenüber der Europäischen Kommission.

Richtlinie 2018/2001/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Die Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien (REDII) etabliert in Deutschland ein verbindliches Unionsziel von mindestens 32 % für den Anteil erneuerbarer Energie bis 2030. Im selben Zeitraum sollen 14 % des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs erneuerbar sein. Dieses Ziel kann von Kraftstoffanbietern etwa durch den Verkauf von erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff, synthetischen Kraftstoffen oder fortschrittlichen und konventionellen Biokraftstoffen erfüllt werden.

Die EU-Richtlinie hat abhängig von der nationalen Umsetzung in den Bundesimmissionsschutzverordnungen insbesondere einen großen Einfluss auf den Markt für grünen Wasserstoff. Auf Grundlage der EU-Richtlinie werden beispielsweise Kriterien für die gänzliche Anrechnung von grünem Wasserstoff auf die Treibhausgasminderungsquote sowie eine Regelung zu Herkunftsnachweisen für diesen etabliert werden.

Die NOW begleitete den gesetzgeberischen Prozess auf europäischer Ebene und unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung in nationales Recht.

Richtlinie 2019/116/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Die CVD etabliert Begriffsbestimmungen für saubere Fahrzeuge, differenziert nach Fahrzeugklassen, und gibt den Mitgliedsstaaten Ziele für die Beschaffung dieser innerhalb zweier Berichtszeiträume vor.
Für Deutschland gelten dabei sehr ambitionierte Ziele von 38,5 % bei sauberen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (beide Zeiträume), 10 % bei sauberen Lkw bis 2025 (15 % bis 2030) sowie 45 % bei sauberen Bussen bis 2025 (65 % bis 2030).

In diesem Rahmen unterstützt die NOW die Bundesregierung mittels der in den Programmen erworbenen Expertise bezüglich der Förderung emissionsarmer und -freier Busse sowie kommunaler Konzepte.

Spätestens wenn Technologien Bestandteil des realen Lebens werden, bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, national und international. Besonders auf multilateraler Ebene ist bei der Entwicklung des Rechtsrahmens enge Abstimmung wichtig. Die gibt es in der Europäischen Union. Ergebnisse dieser Abstimmungsprozesse sind unter anderem die unten aufgeführten EU-Richtlinien.

Die NOW GmbH unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union über Richtlinien und Verordnungen sowie Akten des Tertiärrechts in den Bereichen Verkehr, Energie und Klimaschutz. Damit es leichter ist, beim Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und vielen weiteren Themen in den europäischen Mitgliedsstaaten abgestimmt vorzugehen, gibt es die Government Support Group (GSG). Die NOW ist Teil der GSG und führt gemeinsam mit der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat deren Sekretariat.

Neben der Gesetzgebung der Union beobachtet die NOW ebenfalls relevante regulatorische Entwicklungen vieler Staaten Europas und steht mit vielen europäischen Partnern in engem bilateralem Austausch.