Die Europäische Union strebt Klimaneutralität bis 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält der EU-Rechtsrahmen Klimaschutzmaßnahmen für den gemeinsamen Binnenmarkt. Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament setzen als Ko-Gesetzgeber einheitliche Regeln und etablieren Standards mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Die NOW GmbH unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei den Verhandlungen über Verordnungen und Richtlinien sowie Akten des Tertiärrechts in den Bereichen Verkehr, Energie und Klimaschutz.

Um ein abgestimmtes Vorgehen beim Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und vielen weiteren Themen in den europäischen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, wurde die Government Support Group (GSG) als informelles Forum der Mitgliedstaaten gegründet. Die NOW ist Teil der GSG und führt gemeinsam mit der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat deren Sekretariat.

Die NOW GmbH ist Teil von Expertengruppen wie dem Sustainable Transport Forum (STF). Dort arbeiten Mitglieder des Teams Europa aktiv in mehreren Untergruppen mit. Die in den Expertengruppen erarbeiteten Berichte fließen beispielsweise in die Erarbeitung von Tertiärrecht durch die Kommission ein.

Neben der Gesetzgebung der Union beobachtet die NOW ebenfalls relevante regulatorische Entwicklungen vieler Staaten Europas und steht mit einigen europäischen Partnern in engem bilateralem Austausch (z.B. Clean Hydrogen Partnership). Zudem ist die NOW Mitglied der European Clean Hydrogen Alliance sowie der Renewable and Low-Carbon Fuels Value Chain Industrial Alliance.

Projekte

Die Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) schafft den einheitlichen EU-Rechtsrahmen für den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr sowie in Häfen und Flughäfen. Mitgliedstaaten werden verpflichtet den Aufbau der Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe sicherzustellen. Gemeinsame Standards verwirklichen die EU-weite Interoperabilität der Infrastruktur. 

Die Verordnung gestaltet mit ihren Bestimmungen den Markt unter anderem für das elektrische Laden und die Betankung mit Wasserstoff. 

Ein erster Schritt für die nationale Umsetzung in Deutschland ist die Erstellung eines Nationalen Strategierahmens (NSR). Neben der Erfassung des Status quo werden hier die erforderlichen Maßnahmen zur Zielerreichung der AFIR-Vorgaben definiert. Sowohl beim Verfassen des NSR als auch bei der Erstellung nationaler Fortschrittsberichte zum aktuellen Umsetzungsstand für die Europäische Kommission unterstützt die NOW GmbH das BMDV. 

Richtlinie 2018/2001/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 

Die Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien (REDII) etabliert in Deutschland ein verbindliches Unionsziel von mindestens 32 % für den Anteil erneuerbarer Energie bis 2030. Im selben Zeitraum sollen 14 % des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs erneuerbar sein. Dieses Ziel kann von Kraftstoffanbietern etwa durch den Verkauf von erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff, synthetischen Kraftstoffen oder fortschrittlichen und konventionellen Biokraftstoffen erfüllt werden. 

Die EU-Richtlinie hat abhängig von der nationalen Umsetzung in den Bundesimmissionsschutzverordnungen insbesondere einen großen Einfluss auf den Markt für grünen Wasserstoff. Auf Grundlage der EU-Richtlinie werden beispielsweise Kriterien für die gänzliche Anrechnung von grünem Wasserstoff auf die Treibhausgasminderungsquote sowie eine Regelung zu Herkunftsnachweisen für diesen etabliert werden.

Die NOW begleitete den gesetzgeberischen Prozess auf europäischer Ebene und unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung in nationales Recht. 

Richtlinie 2019/116/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge 

Die CVD etabliert Begriffsbestimmungen für saubere Fahrzeuge, differenziert nach Fahrzeugklassen, und gibt den Mitgliedsstaaten Ziele für die Beschaffung dieser innerhalb zweier Berichtszeiträume vor. 

Für Deutschland gelten dabei sehr ambitionierte Ziele von 38,5 % bei sauberen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (beide Zeiträume), 10 % bei sauberen Lkw bis 2025 (15 % bis 2030) sowie 45 % bei sauberen Bussen bis 2025 (65 % bis 2030). 

In diesem Rahmen unterstützt die NOW die Bundesregierung mittels der in den Programmen erworbenen Expertise bezüglich der Förderung emissionsarmer und -freier Busse sowie kommunaler Konzepte.

Die Verordnung (EU) 2023/2405 zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr, auch bekannt als ReFuelEU Aviation, zielt darauf ab, nachhaltigen kommerziellen Luftverkehr in der EU zu fördern. Sie legt verpflichtende Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAFs) fest. 

Die NOW unterstützt das BMDV und fertigt für die Fachöffentlichkeit Analysen zu ReFuelEU Aviation an.

Die Verordnung (EU) 2023/1805 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr, auch bekannt als FuelEU Maritime, zielt darauf ab, den nachhaltigen kommerziellen Seeverkehr in der EU zu fördern. Sie legt verbindliche Grenzwerte für die Treibhausgasintensität, der an Bord verwendeten Energie, fest. Sie führt außerdem eine Verpflichtung zur Verwendung von Landstrom oder emissionsfreier Technologie am Liegeplatz ein. Die Verordnung tritt ab 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. 

Die NOW unterstützt das BMDV und fertigt für die Fachöffentlichkeit Analysen zu FuelEU Maritime an.

Die Verordnung (EU) 2019/1241 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge, die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2024/1610 verschärft wurde, ist ein zentrales Instrument der Senkung der Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr in der Union. Sie verpflichtet die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge, Auflieger und Anhänger sowie von Bussen die CO2-Emissionen ihrer neu zugelassenen Fahrzeugflotte zu senken. 

Diese sogenannten Flottenzielwerte stellen einen wichtigen Treiber zur Erhöhung des Angebots elektrischer schwerer Nutzfahrzeuge da (siehe Publikation „Cleanroom-Gespräche“). Somit leisten sie einen unerlässlichen Beitrag zum Ziel des BMDV bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch zu erbringen (siehe Gesamtkonzept Klimafreundliche Nutzfahrzeuge). 

Die NOW unterstützt das BMDV mit ihrer Expertise zu emissionsfreien und -armen schweren Nutzfahrzeugen während des Gesetzgebungsprozesses.

Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) sind Verbundprojekte zu strategisch relevanten Technologien in mehreren Mitgliedstaaten. Sie haben zum Ziel erhebliche Marktversagen zu beheben und über den jeweiligen globalen Stand der Technik hinauszugehen. Mitgliedstaaten können bei der Förderung von IPCEI über den Beihilferahmen hinausgehen. Mittels umfassender Prüfungen stellt die Kommission sicher, dass die Marktverzerrungen durch die Beihilfen nicht den Nutzen für den Binnenmarkt übertreffen. 

Um die Entwicklung einer europäischen Wasserstoffwirtschaft voranzutreiben, haben 22 Mitgliedsstaaten und Norwegen im Jahr 2020 ein gemeinsames Manifest unterzeichnet. 

Es bildet die Grundlage für das IPCEI Wasserstoff, welches eine enge und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der teilnehmenden Staaten und privaten Initiativen erfordert. Inhalt sind eine Vielzahl integrierter Projekte entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette, die den europäischen Binnenmarkt durch positive Spill-over Effekte stärken. 

Die Projekte des IPCEI Wasserstoff sind in vier Wellen untergliedert: Hy2Tech, Hy2Use, Hy2Infra und Hy2Move. Sie wurden bereits beihilferechtlich durch die Kommission genehmigt: 

  • Hy2Tech: Juli 2022 
  • Hy2Use: September 2022 
  • Hy2Infra: Februar 2024 
  • Hy2Move: Mai 2024. 

Die NOW das BMDV unterstützte bei den Projekten mit Bezug auf den Verkehrssektor, insbesondere der Welle Hy2Move.

Die Europäische Union strebt Klimaneutralität bis 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält der EU-Rechtsrahmen Klimaschutzmaßnahmen für den gemeinsamen Binnenmarkt. Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament setzen als Ko-Gesetzgeber einheitliche Regeln und etablieren Standards mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Die NOW GmbH unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei den Verhandlungen über Verordnungen und Richtlinien sowie Akten des Tertiärrechts in den Bereichen Verkehr, Energie und Klimaschutz.

Um ein abgestimmtes Vorgehen beim Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und vielen weiteren Themen in den europäischen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, wurde die Government Support Group (GSG) als informelles Forum der Mitgliedstaaten gegründet. Die NOW ist Teil der GSG und führt gemeinsam mit der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat deren Sekretariat.

Die NOW GmbH ist Teil von Expertengruppen wie dem Sustainable Transport Forum (STF). Dort arbeiten Mitglieder des Teams Europa aktiv in mehreren Untergruppen mit. Die in den Expertengruppen erarbeiteten Berichte fließen beispielsweise in die Erarbeitung von Tertiärrecht durch die Kommission ein.

Neben der Gesetzgebung der Union beobachtet die NOW ebenfalls relevante regulatorische Entwicklungen vieler Staaten Europas und steht mit einigen europäischen Partnern in engem bilateralem Austausch (z.B. Clean Hydrogen Partnership). Zudem ist die NOW Mitglied der European Clean Hydrogen Alliance sowie der Renewable and Low-Carbon Fuels Value Chain Industrial Alliance.