Erstellung von anwendungsorientierten kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten zur regionalen Umsetzung
Für die Erarbeitung von Elektromobilitätskonzepten gibt es staatliche Förderung. Antragsberechtigt sind durch die aktuelle Förderrichtlinie Elektromobilität vom Dezember 2020 neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nach fünf Förderaufrufen auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität seit 2015 werden aktuell ca. 299 Elektromobilitätskonzepte durch das BMDV gefördert. Mehr als zwei Drittel davon sind bereits abgeschlossen.
Die Antragsteller setzen sich wie folgt zusammen:
- 70% Öffentliche Verwaltung – Kommunen
- 6 % sonstige öffentliche Institutionen und Unternehmen
- 2 % Öffentliche Verwaltung – Länder
- 13% kleine und mittlere Unternehmen
- 6 % Großunternehmen
- 3 % sonstige, wie z.B. gemeinnützige Vereine, Bildung
Die Inhalte der Elektromobilitätskonzepte sind vielfältig. Sie reichen von Konzepten zur Analyse des Potenzials der Elektromobilität in der Kommune bzw. im Unternehmen bis hin zu sehr speziellen Themen wie bspw. dem Aufbau einer exklusiven E-Taxi-Schnellladeinfrastruktur. Den größten Anteil nehmen Konzepte zu den Handlungsfeldern Elektrifizierung des kommunalen oder gewerblichen Fuhrparks sowie zu Ladeinfrastrukturthemen ein.
Zu Ihrer Unterstützung bei der Erstellung von Elektromobilitätskonzepten haben wir einen Dienstleisterkatalog für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie den Dienstleisterkatalog.
In der Karte der Elektromobilitätskonzepte werden sukzessive Abschlussberichte zu bereits abgeschlossenen Konzepten hinterlegt. Sie haben die Möglichkeit nach den für Sie relevanten Informationen zu filtern.
Geförderte Elektromobilitätskonzepte