Mit der Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ unterstützte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Unternehmen (BMDV) sowie Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für Mitarbeitende sowie für die Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten bzw. für Dienstfahrzeuge. Dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.
Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin Informationen, Dokumente und Formulare (KfW 441 und KfW 439).
Zur Förderung
- Gefördert wurden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses.
- Es wurde ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gewährt.
- Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort.
- Für Kommunen betrug der Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro bei einer Mindestanzahl von 10 Ladepunkten.
- Die Ladeinfrastruktur musste sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
- Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe.
Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.