Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt das BMDV die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.

Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)

 

Zur Förderung

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, insgesamt jedoch maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d.h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

Download Förderrichtlinie (PDF)