Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des NIP können Sie jederzeit einreichen. Beachten Sie bitte die untenstehenden Fristen zur Skizzenpriorisierung.
Mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr wurde das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) neu ausgerichtet mit dem Ziel, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2026 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 unter der Federführung des BMDV ein ressortübergreifendes Regierungsprogramm zur Fortsetzung des NIP bis zum Jahr 2026 erstellt, in dem die Förderaktivitäten der Bundesregierung sowie das gemeinsame Vorgehen verankert wurden.
Die im Rahmen dessen vom BMDV als erforderlich angesehenen Fördermaßnahmen sind in dem Dokument „Fortsetzung des NIP 2016 bis 2026, Maßnahmen des BMDV als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität“ aufgeführt. Darin vorgesehen sind Maßnahmen zur anwendungsbezogenen Marktaktivierung sowie eine Kontinuität bei der Förderung mit dem Ziel einer weiteren Kostenreduktion. Letzteres liegt im Fokus der aktuellen Förderrichtlinie.
Aktuell (03.09.2024) ist keine Einreichung von Förderskizzen im Rahmen der Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation des NIP II möglich. Eine Anpassung der bisherigen Förderrichtlinie auf Basis der novellierten AGVO und eine Verlängerung dieser befindet sich in Umsetzung, wobei eine Veröffentlichung im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2024 geplant ist.
Für die Skizzeneinreichung in der aktualisierten Förderrichtlinie soll zukünftig auf zielgerichtete Förderaufrufe umgestellt werden. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation ist allerdings nicht mit einem Förderaufruf noch im Jahr 2024 zu rechnen.
Am 06.07.2021 wurde die Förderrichtlinie „Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation“ veröffentlicht. Eingehende Skizzen müssen zu zwei Stichtagen im Jahr – dem 30.09. sowie dem 31.03. – eingereicht werden, um in der jeweiligen Priorisierungsrunde Berücksichtigung zu finden.