Das BMDV unterstützt den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur sowie die Einführung von elektrischen Mobilitätsangeboten. Als Teil dessen leistet die konzeptionelle Vorbetrachtung ihren Beitrag zum Markhochlauf der Elektromobilität.

Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMDV bis 2025 batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen.

Im Rahmen des Förderaufrufs können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen.

Diese fokussieren folgende inhaltlichen Schwerpunkte:

Für kommunale Antragssteller:

  • Schwerpunkt 1: Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeug-Flotten/Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
  • Schwerpunkt 2: Ertüchtigung von intermodalen, elektrifizierten Verkehrs- und Logistikkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente:

Für gewerbliche Antragssteller:

  • Schwerpunkt 3: Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
  • Schwerpunkt 4: Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten:

Die Antragsfrist läuft bis zum 19. Mai 2022 digital und bis zum 20. Mai 2022 postalisch 

Anträge sind über das easyonline-Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich (PtJ) sowie die Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail und Telefon zur Verfügung.