Zur Prüfung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen in ihren Fuhrparks wurden Unternehmen der Hamburger Wirtschaft angesprochen. Dazu wurden auf den Grundstücken der jeweiligen Unternehmen Lademöglichkeiten installiert und im öffentlichen Straßenraum Standorte für Ladestationen identifiziert.
Um den diskriminierungsfreien Zugang zur Ladeinfrastruktur für dritte Stromvertriebe zu ermöglichen, wurde ein bundesweit einmaliges, rechtssicheres Vertragsmodell zur Durchleitung geschaffen, das zugleich die Nutzung von Grünstrom sicherstellt. Die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien wurde im Projekt als verbindliches Kriterium festgelegt und mit der zuständigen städtischen Fachbehörde abgestimmt.
Um langfristig auch netzseitig die stärkere Nutzung von Grünstrom zu ermöglichen und Erzeugungsspitzen zu vermindern, wurden exemplarisch erste Versuche eines netzlastgesteuerten Ladens der Fahrzeuge auf Unternehmensgelände unternommen.
Über die Anbindung aller öffentlichen und privaten Ladepunkte an ein zentrales Computersystem war zum einen die lückenlose Überwachung der Ladeinfrastruktur im Hinblick auf Funktionsmängel möglich, zum anderen aber auch die Kontrolle der Verbrauchsstände und Ladezeitpunkte, um so einen zukünftigen Ausbau dieser innovativen Lademethode und ihr Potenzial zur Netzlastminderung zu untersuchen.
Förderkennzeichen
03KP523A-H