Umweltschonende Busse auf die Straße bringen - denn nur so können sie schnell einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Personennahverkehr leisten. Mit dem aktuellen Aufruf werden ebensolche Vorhaben unterstützt.
Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ unterstützt die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbussen sowie biomethanbetriebenen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3. Außerdem können die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden.
Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie geplante Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben für den Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur. Die folgenden Fördergegenstände werden dabei berücksichtigt:
- Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist) auf ein System der Nummern 1.1. oder 1.2.:
- Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
- Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
- Biomethanbusse, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden.
- Beschaffung von nicht öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
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- Ladeinfrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
- Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse,
- Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan für Biomethanbusse,
- Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Es werden aufgrund des wettbewerblichen Verfahrens maximal 80 Prozent der eingegangenen Skizzen zur Antragseinreichung aufgefordert. Der Projektträger wird die Skizzen priorisieren und die Skizzeneinreicher gemäß dieser Priorisierung zur Antragseinreichung auffordern.
Skizzen im Rahmen dieses Förderaufrufs können bis zum 10.09.2023 eingereicht werden.
Mehr Infos finden Sie in den Unterlagen.