Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in dem neuen Aufruf den Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Bis zu 60 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Förderanträge können vom 19.10.2021 bis zum 31.01.2022 gestellt werden.

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung.

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 06.07.2021 unterstützt das BMDV die Markteinführung von Produkten, die die technische Marktreife erzielt haben, jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Über diese wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und PKW in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.

Der aktuelle Förderaufruf unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird darüber hinaus die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen mit Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbarem Strom. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage.

Förderanträge können vom 19.10.2021 bis zum 31.01.2022 gestellt werden.