In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stehen seit dem Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist.
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen im Rahmen dieses Programms bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden. Am 17.08.2021 wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht: Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.
- Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen
- Fördergegenstand: Normal- und Schnellladepunkte sowie der dafür erforderliche Netzanschluss
- Fördersätze von bis zu 60%
- Ranking nach Kontingentregionen und Wirtschaftlichkeit
- Förderung von Modernisierung, Ertüchtigung und Öffnung von Ladeinfrastruktur.
- Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
- Fördergegenstand: Aufrüstung und Ersatzbeschaffung für bestehende Ladeinfrastruktur zur Ertüchtigung oder Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit.
- Fördersätze von bis zu 60%.
- Ranking nach Wirtschaftlichkeit.
Die Förderung von Ladestationen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist an eine Pflicht zur Berichterstattung gebunden. Diese erfolgt über die Online-Plattform OBELIS im Bereich OBELISöffentlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Abschnitt „OBELIS“.