Der zweite Förderaufruf der Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt 90 Millionen Euro für die Nachrüstung öffentlicher Ladeinfrastruktur bereit.

Die Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ adressiert alle im Modell der Nationalen Plattform Elektromobilität benannten Use-Cases von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Diese umfassen das Zwischendurchladen (z. B. auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand) sowie das kurzzeitige Schnellladen (z. B. an Autobahnen oder Lade-Hubs innerorts). Da für sämtliche dieser Anwendungen aufgrund der zu geringen Fahrzeugzahlen nach wie vor in der Regel kein wirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur möglich ist, ist die Förderung durch den Bund nach wie vor notwendig. Perspektivisch ist bei einem verstärkten Fahrzeughochlauf der Elektromobilität mit einer Wirtschaftlichkeit zu rechnen. Seit 2018 kommt das StandortTOOL zum Einsatz. Dieses berechnet den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030, mit dem Ziel, eine ausgewogene und  flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen. Das StandortTOOL fungiert darüber hinaus auch als Bindeglied für die bedarfsgerechte Kontingentverteilung in diesem Förderprogramm und dem weiteren Ausbau auf Basis der geplanten Schnellladestandorte des Deutschlandnetzes.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht hiermit den zweiten Aufruf aus der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“. Damit können ab dem 9. September 2021 Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert bekommen. Der Förderaufruf zielt zum einen auf die Modernisierung der Ladesäulen mit Blick auf eine höhere Ladeleistung und mehr Ladekomfort und zum anderen darauf bereits bestehende Ladeinfrastruktur für alle öffentlich zugänglich zu machen.

Anträge zur Förderung von Ladeinfrastruktur sind innerhalb des Zeitraums vom 09.09.2021 bis zum 27.01.2022 einzureichen.