Lassen Sie sich jetzt Machbarkeitsstudien zur Entwicklung nachhaltiger Konzepte fördern, die die Beschaffung, den Einsatz und den Betrieb von Bussen mit elektrischen Antrieben auf Basis der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie der für deren Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur zum Inhalt haben.

Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ unterstützt die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbussen sowie biomethanbetriebenen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3. Außerdem können die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden.

Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Mrd. Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, ergänzt um weitere Mittel für 2025. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie geplante Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Gefördert werden in diesem Aufruf Konzepte zur Betriebsumstellung auf alternative Antriebe und die nachhaltige Beschaffung von Bussen und Infrastruktur. Folgende Antriebssysteme der Busse sowie die für deren notwendige Infrastruktur zum Laden bzw. Betanken finden dabei Berücksichtigung:

  • batterieelektrische Anwendungen (Batteriebusse und BatterieOberleitungsbusse),
  • brennstoffzellenbasierte Anwendungen (Brennstoffzellenbusse und Batteriebusse mit brennstoffzel-
    lenbetriebenem RangeExtender).

Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien sind nur die Bestandteile förderfähig, die im direkten Zusammenhang mit den eigenen oder selbst verantworteten Busverkehren stehen und die perspektivische Umstellung und Betriebshöfe (Depots) auf oben genannte emissionsfreie Antriebsoptionen betreffen.

Inhalte dieser Studien können Voruntersuchungen und Analysen zu folgenden Themen sein:

  • Fuhrpark–, Flotten- und Betriebshofanalysen mit dem Ziel der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe
  • Alternative und innovative Fahrzeugbereitstellung
  • Strecken– und Einsatzanalysen: Entwicklung angepasster Umlaufpläne für den Einsatz von Bussen mit emissionsfreien Antrieben (u.a. Streckenanalysen, Optimierung des Fahrzeugeinsatzes)
  • Infrastrukturanforderungen und –bedarfe: Betrachtungen zum Aufbau der für den Betrieb notwendigen Lade– und Tankinfrastrukturen
  • Analysen zur Energiebereitstellung: u.a. Auslegung Netzanschluss, Einbindung erneuerbarer Energien, Netzsituation, Speicherbedarfe
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gesamtsystems oder zur Einbindung lokaler Erzeugungskapazitäten: u.a. Nutzung von gesteuertem Laden (Lade– und Last–Management), Strom– und Energiespeicher und lokaler Wasserstoffproduktion zur Sektorenkopplung
  • betriebswirtschaftliche und umweltbilanzielle Betrachtung der Auswirkungen der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe

Anträge sind bis zum 28.02.2023 elektronisch einzureichen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss sieben Tage nach Übermittlung der elektronischen Fassung an den Projektträger Jülich postalisch versendet werden (Datum Poststempel).