In diesem Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) konnten natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.
Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).
Das Programm ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z.B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.
Gefördert werden natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften mit einer Förderhöhe von bis zu 80% der Ausgaben. Die maximale Ladeleistung beträgt 50 kW.
Die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 möglich.
Die Förderung von Ladestationen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort ist an eine Pflicht zur Berichterstattung gebunden. Diese erfolgt über die Online-Plattform OBELIS im Bereich OBELISöffentlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Abschnitt „OBELIS“.