Das BMDV unterstützt den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur. Als Teil dessen leistet die konzeptionelle Vorbetrachtung ihren Beitrag zum Markhochlauf der Elektromobilität.

Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMDV bis 2025 batterieelektrische Anwendungen in drei Förderbereichen.

Im Rahmen des Förderaufrufs können Kommunen, kommunale und erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen.

Diese fokussieren folgende inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten und Fuhrparks inklusive Ladeinfrastruktur
  • Grundlagen zum Aufbau einer kommunalen/regionalen öffentlichen Ladeinfrastruktur
  • Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen

Die Antragsfrist läuft bis zum 17.05.2021.

Anträge sind über das easyonline-Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich (PtJ) sowie die Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail und Telefon zur Verfügung.