Wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes des BMDV aus dem Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge ist neben dem Infrastrukturaufbau und dem regulatorischen Rahmen die Fahrzeugförderung. Die dazugehörige Förderrichtlinie umfasst drei Elemente. Der aktuelle Aufruf umfasst die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der für den Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur.

Die „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) trägt zum Markthochlauf von emissionsarmen Nutzfahrzeugen bei. Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben sollen schnellstmöglich ökonomisch konkurrenzfähig zu konventionellen Fahrzeugen werden. Die schnelle Verbreitung der klimafreundlichen Fahrzeuge trägt zur Senkung der Treibhausgasemissionen in diesem Fahrzeugsegment und zur Erreichung des Klimaschutzziels im Straßengüterverkehr bei.

Mit der Förderrichtlinie wird die Beihilfeintensität mit einer Förderquote von 80 % gegenüber früheren Förderprogrammen deutlich angehoben und mit einer Laufzeit bis zunächst Ende 2024 eine langfristige Perspektive und damit Planungssicherheit geschaffen. Der Fokus des Förderprogramms liegt auf den im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung genannten Technologien: Batterie, Brennstoffzelle sowie hybride Oberleitungsantriebe.

Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Leasingraten und Mietkosten sind im Förderprogramm nicht förderfähig. Leasing- oder Mietgeber können aber Zuwendungsempfänger sein. In diesem Fall sind Leasing- oder Mietgeber verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel vollständig über die Miet- oder Leasingkonditionen an die Kunden/innen weiterzugeben.

Mit der Richtlinie unterstützt das BMDV die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterie oder Brennstoffzelle der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die Beschaffung von Plug-In Hybrid- und Oberleitungshybridelektrofahrzeuge der EG- Fahrzeugklasse N3. Gefördert werden auch straßenzugelassene Sonderfahrzeuge analog zu den für Nutzfahrzeuge genannten Kategorien. Ebenso förderfähig ist die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf Elektroantrieb (Batterie bzw. Brennstoffzelle). Darüber wird die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert.

Mit der Förderung von Machbarkeitsstudien schafft die Förderrichtlinie die Möglichkeit, die Beschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur systematisch vorzubereiten und offene Fragen zu dem Einsatz und/oder zu der Integration von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben in den eigenen Fuhrpark zu klären.

Der aktuelle Förderaufruf umfasst zwei zentrale Punkte:

  • Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 so-wie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben

Antragsfrist ist der 27. September 2021

Bis zum Ende des Jahres 2024 stellt das BMDV insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro für die „Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge“ sowie rund 7 Milliarden Euro für den „Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur“ (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität wird auch diese neue Förderrichtlinie aus den zwei genannten Haushaltstiteln gespeist.