Für die Dekarbonisierung der internationalen Seeschifffahrt werden Frachtenseglern große Potenziale zugesprochen, da sie durch überwiegende Windkraftnutzung und eine zusätzliche, windunabhängige Energieversorgung wirtschaftlich verlässlich, technisch sicher und zudem klimaschonend betrieben werden können. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung alternativer, klimafreundlicher Technologien für die Antriebs- und Energieversorgungssysteme.

Mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr wurde das NIP neu ausgerichtet mit dem Ziel, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2026 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 unter der Federführung des BMDV ein ressortübergreifendes Regierungsprogramm zur Fortsetzung des NIP bis zum Jahr 2026 erstellt, in dem die Förderaktivitäten der Bundesregierung sowie das gemeinsame Vorgehen verankert wurden.

Die im Rahmen dessen vom BMDV als erforderlich angesehenen Fördermaßnahmen sind in dem Dokument „Fortsetzung des NIP 2016 bis 2026, Maßnahmen des BMDV als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität“ aufgeführt. Darin vorgesehen sind Maßnahmen zur anwendungsbezogenen Marktaktivierung sowie eine Kontinuität bei der FuEuI-Förderung mit dem Ziel einer weiteren Kostenreduktion. Letzteres liegt im Fokus der aktuellen Förderrichtlinie.

Gegenstand des Skizzenverfahrens ist die Schaffung einer Grundlage für die Entwicklung und den Bau von Frachtenseglern mit alternativen Antrieben.

Es soll eine Durchführbarkeitsstudie bzw. ein Concept Design hinsichtlich Entwicklung und Neubau eines Frachtenseglers mit alternativem Antrieb erstellt werden. Das Concept Design soll als Grundlage für eine Pilotanwendung dienen können. Die Studie soll u.a. die Erstellung prüffähiger Zeichnungen, Berechnungen und Modellversuche umfassen. Dabei soll der technische Detaillierungsgrad so ausgearbeitet werden, dass die Anforderungen an ein „Approval in Principal“ durch eine von der deutschen Flagge anerkannte Klassifikationsgesellschaft erfüllt werden.

Hinsichtlich des Designs des Energieversorgungssystems sind Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologien in die Betrachtung einzubeziehen, jedoch können auch wasserstoffbasierte EFuels, andere regenerative Energiequellen oder weitere klimafreundliche Bestandteile in Betracht gezogen werden.

Für alle Bestandteile der Skizzeneinreichung, des Förderantrags sowie der Projektdurchführung ist die eingangs genannte F&E&IRichtlinie des BMDV maßgeblich. Dies gilt auch mit Hinblick auf die Begutachtung der Skizzen zum Stichtag der Einreichung am 30.09.2021.