In einem zweiten Förderaufruf fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Die Aufrufdokumente sind ab Aufrufstart verfügbar.

Wann startet der Aufruf?

21. April bis 08. Juni 2023

Wer wird gefördert?​

Nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
  • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
  • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? ​

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
  • Die Förderquote beträgt 90% bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen. Das bedeutet, dass die geförderten Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einzusetzen sind.
  • Die Förderquote beträgt 40 %, wenn die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden.

Gefördert werden Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Mio Euro (netto) pro antragstellende Organisation. Anträge können ab dem 21. April bis zum 08. Juni 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

In einem Online-Seminar am 09.05.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr stellen Referierende von NOW und PtJ Details zum Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften, Kommunen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft vor.

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