Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff. Ziel des Förderprogramms ist es, den Einsatz von LNG in der deutschen Seeschifffahrt voranzutreiben. Die Fördermittel werden aus der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie zur Verfügung gestellt.

LNG als Schiffskraftstoff trägt zur Senkung der Treibhausgas- und der Luftschadstoffemissionen bei. Im Gegensatz zu herkömmlichen, ölbasierten Schiffskraftstoffen verursacht LNG keinerlei Schwefeloxid-Emissionen (SOx). Stickoxid-Emissionen (NOx) werden im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen um bis zu 90 Prozent und Partikel-Emissionen um ca. 98 Prozent reduziert. Mit der Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL) vom 02. Dezember 2020 wird die Einführung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in der deutschen Schifffahrt vorangetrieben. Ziel der Richtlinie ist die Nachfrage nach LNG als Schiffskraftstoff in Deutschland zu steigern, um damit Anreize für den Aufbau der entsprechenden LNG-Versorgungsinfrastruktur in Häfen zu geben.

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Anteilfinanzierung der Investitionsmehrkosten für die Aus- oder Umrüstung von Seeschiffen auf LNG-Betrieb gewährt. Gegenstand der Förderung ist entweder die Ausrüstung von Seeschiffsneubauten oder die Umrüstung von bestehenden Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff im reinen Gas- bzw. im sogenannten Dual-Fuel Betrieb. Wenn eine Aus- oder Umrüstung für den Hauptantrieb gefördert wird, sind auch die Aus- oder Umrüstung von Hilfsmaschinen und für einen LNG-Betrieb notwendige und ergänzende Hilfssysteme förderfähig. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Eigentümer eines umzurüstenden Schiffes sind oder einen Schiffsneubau als Schiffseigentümer planen, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abrufbar.