Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Wann?

10. März bis 08. Mai 2023

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten bei einem Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​

  • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
  • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)

sowie der Kauf der für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (Serienprodukte).

Alle Informationen finden Sie in den Aufrufdokumenten.

In diesem Online-Seminar stellen Referent:innen von der NOW GmbH und des Projektträger Jülich (PtJ) Details zum Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine vor.

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