Die Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ adressiert alle im Modell der Nationalen Plattform Elektromobilität benannten Use-Cases von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Diese umfassen das Zwischendurchladen (z. B. auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand) sowie das kurzzeitige Schnellladen (z. B. an Autobahnen oder Lade-Hubs innerorts). Da für sämtliche dieser Anwendungen aufgrund der zu geringen Fahrzeugzahlen nach wie vor in der Regel kein wirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur möglich ist, ist die Förderung durch den Bund nach wie vor notwendig. Perspektivisch ist bei einem verstärkten Fahrzeughochlauf der Elektromobilität mit einer Wirtschaftlichkeit zu rechnen. Seit 2018 kommt das StandortTOOL zum Einsatz. Dieses berechnet den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030, mit dem Ziel, eine ausgewogene und flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen. Das StandortTOOL fungiert darüber hinaus auch als Bindeglied für die bedarfsgerechte Kontingentverteilung in diesem Förderprogramm und dem weiteren Ausbau auf Basis der geplanten Schnellladestandorte des Deutschlandnetzes.
Nachrüstung öffentlicher Ladeinfrastruktur (08/2021)
Frist: 27.01.2022
Laufzeit Förderrichtlinie: 31.12.2025
Der zweite Förderaufruf der Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt 90 Millionen Euro für die Nachrüstung öffentlicher Ladeinfrastruktur bereit.

