Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert zum dritten mal die umweltfreundliche Bodenstromversorgung von Flugzeugen an Flughäfen mit mobilen oder stationären Systemen durch Investitionszuschüsse.
Das Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) soll Investitionen in alternative Technologien anreizen und die Belastungen durch Emissionen an deutschen Flughäfen reduzieren. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Mit dem dritten Förderaufruf im Rahmen der Bodenstrom-Richtlinie werden Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt.
Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff, können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung gleichzeitig minimiert werden.
Nähere Informationen zum dritten Förderaufruf und der zugrundeliegenden Bodenstrom-Richtlinie können Sie links unter Downloads abrufen.
Zudem informieren wir Sie gerne am 29. Januar 2025 von 10-11 Uhr im Rahmen eines kostenfreien Online-Seminares zu den Modalitäten der Antragstellung. Melden Sie sich hier dazu an.
Förderanträge können vom 10.02.2025 08:00 Uhr bis zum 02.05.2025 15:00 Uhr bei der Bewilligungsbehörde, der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, eingereicht werden.