Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).
Das Programm ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z.B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

