Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit.

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die Förderquoten der Förderung von Elektrolyseanalgen beträgt bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben.

Details zum Förderaufruf Elektrolyse

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt.

Es muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Insgesamt stehen bis zu 80 Millionen Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung. Der Fördermittelgeber wird die Anträge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der hierfür im Haushalt verfügbaren Mittel vornehmen. Die Priorisierung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro kW elektrische Leistung
  • Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inkl. Anschlusspotential
  • Strom- und Wasserbezugskonzept: Stromlieferverträge mit EE-Anlagen (Power Purchase Agreement); Technologie der erneuerbaren Energiequelle; Strom aus Neuanlagen bevorzugt; netzdienlicher Betrieb bevorzugt; Konzept zum Wasserbezug ggf. inkl. Nachweis Verfügbarkeit
  • Geschäftsmodell: Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben; detaillierter Kosten- und Zeitplan; Angabe von relevanten Randbedingungen und Annahmen
  • Regionale Wertschöpfungsketten: Einbindung lokaler Akteure; Bezug und Abnahme ohne lange Transportwege; Synergien zu bestehender Infrastruktur

Anträge zur Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.

Alle aktuellen Förderaufrufe stehen ab sofort hier zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung sowie die FAQ zum Aufruf finden Sie auf der Internetseite des Projektträgers.

Alle Anträge sind über das easy-Online Portal einzureichen.

Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 24. Februar 2023 in einem Online-Seminar über den neuen Förderaufruf zu informieren. Für das Online-Seminar können Sie sich hier anmelden.

Ansprechpartner ist das Team Erneuerbare Kraftstoffe der NOW GmbH ().