Das Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) soll Investitionen in alternative Technologien anreizen und die Belastungen durch Emissionen an deutschen Flughäfen reduzieren. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Mit dem zweiten Förderaufruf im Rahmen der Bodenstrom-Richtlinie werden Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt.
Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff, können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung leichzeitig minimiert werden.
Nähere Informationen zum zweiten Förderaufruf und der zugrundeliegenden Bodenstrom-Richtlinie können Sie unter Downloads abrufen. Zudem informieren wir Sie gerne am 02. Mai 2024 im Rahmen eines kostenfreien Online-Seminares zu den Modalitäten der Antragstellung. Melden Sie sich hierfür bitte unter diesem Link an.
Förderanträge können vom 13.05.2024 08:00 Uhr bis zum 14.06.2024 15:00 Uhr bei der Bewilligungsbehörde, der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, eingereicht werden.

