Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.

  • Die Antragstellung ist wieder ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
  • Gefördert wird der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.

Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie/zum Aufruf beim Projektträger Jülich.