Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Gefördert wird Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ≥ 50kW, stationärem Stromspeicher und Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als
  • Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 40 %; Großunternehmen (GU) mit 20%. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt (LP) sind auf einen Höchstbetrag
  • begrenzt, der von der max. Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Unternehmen auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides)

Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie/zum Aufruf beim Projektträger Jülich.