Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Mio. Euro begrenzt.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie NOW GmbH als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Der Förderaufruf ist der zweite nach der Veröffentlichung der neuen „Förderrichtlinie Elektromobilität“ Ende 2020 (erster Aufruf: F&E-Vorhaben Elektromobilität – Fastlane). In einem weiteren Aufruf werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Elektromobilitätskonzepte gefördert. Insgesamt unterstützt das BMVI die Marktvorbereitung und den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland bereits seit 2015. Die jetzt verfügbaren zusätzlichen Mittel wurden mit dem Zukunftspaket der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Informationen unter:

www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat

www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest

 

 

NOW-Online-Seminar: Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

am Donnerstag, 18. Februar 2021, 14:00-15:00 Uhr

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 unterstützt das BMVI unter anderem die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzahlen und das Ladeinfrastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen.

In unserem Online-Seminar gehen wir detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs ein. Anschließend nehmen wir uns Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.