Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab 22.11.2018 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem dritten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnelllade­punkten.

Förderfähig sind dabei die Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten. Anträge können bis 21.02.2019 über das easy-Online Portal www.foerderportal.bund.de/easyonline eingereicht werden.

Im neuen Förderaufruf werden die Bedarfe von neuen Schnell- und Normallade­punkten vor Ort in besonderer Weise berücksichtigt. Erstmals kommt das Standorttool für alternative Infrastrukturen zum Einsatz, das entsprechende Raum -und Infrastrukturen, Struktur-, Fahrzeug- sowie Mobilitätsdaten für die nächste Ausbauphase analysiert. Die Höhe der Investitionsbeihilfe zu den förderfähigen Kosten in einem festgelegten Gebiet richtet sich nach dem berechneten Bedarf. So wird sichergestellt, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur flächendeckend, kundennah, zukunftsorientiert und zugleich bedarfsgerecht voranschreitet.

Die Mitarbeiter der NOW GmbH sind in den kommenden Wochen im Bundesgebiet unterwegs, um vor Ort über die Förderrichtlinie, den neuen Förderaufruf und die Bedingungen der Förderung zu informieren, Termine finden Sie hier:
www.now-gmbh.de/de/aktuelles/veranstaltungen/infokampagne-lis

Detaillierte Informationen zum Förderaufruf sowie zum neuen Auswahlverfahren und zu anderen Fördervoraussetzungen finden Sie hier:
www.now-gmbh.de/content/3-bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/1-foerderrichtlinie-foerderaufrufe/20181119_dritter-foerderaufruf.pdf